Düsseldorf.. Tierschutzvereine streiten um mehr Mitsprache und fordern ein Verbandsklagerecht. Bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag wehrten sich Zoos, Forschungseinrichtungen, Landwirtschaft und Veterinäre gegen die Einführung.
Die rot-grüne Landesregierung hat mit der geplanten Verschärfung des Tierschutzes in NRW einen heftigen Expertenstreit ausgelöst. Zoos, Forschungseinrichtungen, Landwirtschaft und Veterinäre wehren sich gegen die Einführung des bundesweit strengsten Verbandsklagerechts, das Tierschützern künftig beim Bau von Ställen, Laboren oder Gehegen weitgehende Mitsprachemöglichkeiten eröffnen würde.
Bei einer Anhörung der Betroffenen im Landtag warnten die kommunalen Spitzenverbände am Mittwoch in ihrer Stellungnahme drastisch davor, „dass die im Tierschutz aktiven Privatpersonen nicht selten emotional, laienhaft, ohne umfassende Sachkunde und einseitig, teilweise sogar querulatorisch handeln“. Der Tierschutz spiele schon heute in der täglichen Arbeit der kommunalen Behörden „eine außerordentliche Rolle“.
Zoodirektoren protestieren
Der Verband der Zoodirektoren, der große Tierparks wie jene in Duisburg, Gelsenkirchen oder Dortmund vertritt, sieht sich ebenfalls bedroht: Die Einführung des Verbandsklagerechts hätte zur Folge, „dass zum Beispiel der Deutsche Tierschutzbund, der die Haltung von Delfinen, Elefanten, Menschenaffen und Eisbären kategorisch ablehnt, Baugenehmigungsverfahren für Neuanlagen eben für diese Tierarten behindern und über Jahre verschleppen könnte“.
Pharmahersteller wie der Bayer-Konzern sehen überdies „eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Verwendung von Tieren zu Forschungszwecken“. Dies könne „zu erheblichen Verzögerungen bei der ohnehin schon langwierigen Entwicklungszeit von innovativen Wirkstoffen führen“, so Bayer.
Keine Klagewelle provozieren
Die Landesregierung argumentiert dagegen, zurzeit könne nur gegen ein „Zuviel“ an Tierschutz, aber nicht gegen ein „Zuwenig“ geklagt werden. Dies solle das neue Gesetz ändern, das die Rolle anerkannter Tierschutzorganisatoren gezielt stärke, ohne eine Klagewelle zu provozieren. „Die Tiere selbst können die Einhaltung der Schutzbestimmungen nicht einklagen, deshalb muss es bei Bedarf möglich sein, dass seriöse Tierschutzverbände den Umgang mit Tieren notfalls auch gerichtlich prüfen lassen“, findet der Deutsche Tierschutzbund.