Dortmund/Arnsberg.. Ab Mai 2013 darf in Gaststätten in NRW nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen werden auf ein Minimum beschränkt, geht es nach dem Willen von SPD und Grünen im Landtag. Ist mit dem Rauchverbot für Kneipen nun das Ende erreicht – oder kommen jetzt die nächsten Bereiche dran? Und: Wie viel Bürokratie ist nötig, um die Einhaltung zu kontrollieren? Ein Überblick.

Wirte, die nun vergeblich in Nichtraucher-Bereiche investiert haben. Veranstalter, die höhere Strafen erwarten. Und Ausnahmen, die alles auf den Kopf stellen. Ein Überblick über die Folgen des Rauchverbotes.

Was sagen Wirte, die ihre Räume in Raucher- und Nichtraucherbereiche umgebaut haben?

Für die Katz’ waren diese Investitionen, denn solch bauliche Ausnahmeregelungen sollen künftig keinen
Bestand mehr haben. „Ich finde das sehr ärgerlich“, sagt Spiritula Mitacos, der in Iserlohn die Taverne „Stadtmauer“ betreibt. Er hat vor gut drei Jahren rund 15 000 Euro investiert, um einen getrennten Raucherbereich mit separater Absaugung und Klimaanlage zu bauen.

Doch: „Seitdem habe ich aber auch deutlich mehr Gäste, die zum Essen kommen, weil sie wissen, dass sie nicht von Rauch gestört werden. Elternabende, Frauengruppen – die hatte ich vorher nicht“, berichtet der Wirt. Allerdings gibt es auch rauchende Kunden, die ankündigen, nicht mehr zu kommen, wenn das Verbot greift. „Da kann ich nur hoffen, dass die es sich noch mal anders überlegen.“

Beim Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa prüft man derzeit, ob eine Klage gegen das kommende Gesetz Erfolg haben kann. Doch der Westfälische DeHoGa-Präsident Dietmar Wosberg aus Arnsberg klingt kampfesmüde.

Können Gastwirtschaften dann das ganze Jahr über "Geburtstag" feiern?

Welche Ausnahmen gibt es noch?

Nur bei geschlossenen, privaten Feiern müssen Wirte Raucher nicht vor die Tür schicken. Sie können, wenn sie wollen, bei solchen Feiern aber auch das Rauchen verbieten – das ist schließlich ihr Hausrecht. Rauchverbots-Ausnahmen bei privaten Feiern sind nur dann zulässig, wenn die Party zuvor angemeldet und ein Rahmen von Leuten benannt wurde. Wer in eine Kneipe kommt und sagt, „ich habe heute Geburtstag, lasst uns das feiern“, bekommt keine Ausnahme vom Rauchverbot.

„Sonst würde in manchen Gastwirtschaften an 365 Tagen im Jahr Geburtstag gefeiert“, sagt Christoph Meinerz, Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Ministerium will für Gastwirte eine unkomplizierte, eindeutige Handlungsanweisung ausarbeiten. Lädt der Vorsitzende des Karnevalsvereins zu einer Party seine Freunde ein und meldet das beim Wirt an, darf in der geschlossenen Gesellschaft geraucht werden. Wird dafür Eintritt genommen und Werbung in der Zeitung gemacht, gilt das Rauchverbot.

E-Zigarette sind vom Rauchverbot eingeschlossen


Wer kontrolliert und was kosten Verstöße?

Für Kontrollen sind die Ordnungsämter der Städte zuständig. Ein Bußgeldkatalog regelt, wie teuer Verstöße sind. Die Bußgelder sollen nur für wiederholte Verstöße bei Großveranstaltungen angehoben werden: von 1000 auf 2500 Euro.

RauchverbotGilt das Rauchverbot eigentlich auch für E-Zigaretten?

Ja. Laut Gesundheitsministerium sei das Rauchverbot nicht auf bestimmte Tabakwaren beschränkt. „Im Gesetzentwurf werde ja auch nicht unterteilt in Pfeife, Zigarillo und Zigarette – die E-Zigarette und all ihre Liquids sind also auch vom Rauchverbot eingeschlossen“, sagte Sprecher Christoph Meinerz. Dass es sich hierbei womöglich um Dampf und nicht um Rauch handele, ließ Meinerz nicht gelten und stellte eben dies in Frage. Schließlich sei der Rechtsstreit zwischen dem Ministerium und Vertretern der E-Zigarette, ob die elektrische Zigarette unter das Arzneimittelgesetz fällt, noch im Gange.