Berlin. Neue Regeln für Radfahrer, mehr Tempo-30-Zonen an Schulen und Kitas, klare Vorgaben für Rettungsgassen: So ändert die Regierung die StVO.
Das sollte Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer interessieren: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Mittwoch ein Paket mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung durchs Bundeskabinett gebracht. Modernisiert werden unter anderem die Regeln für Radfahrer, auch auf Gehwegen. Gefördert wird die Nutzung von E-Bikes. Und vereinfacht werden die Vorschriften für die Bildung von Rettungsgassen. Der Verordnung muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen, aber Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den künftigen Regeln schon mal vertraut machen. Das ändert sich:
E-Bikes auf Radwegen
Fahrräder mit Elektroantrieb sind groß in Mode, doch bisher sind die Regelungen kompliziert. Mit sogenannten Pedelecs, bei denen sich während des Tretens ein Elektromotor bis zu Tempo 25 einschaltet, darf man schon jetzt Radwege benutzen – sie gelten rechtlich als normale Fahrräder. Anders bei E-Bikes, die mit Elektroantrieb auch dann fahren, wenn man selbst nicht in die Pedale tritt. Sie sind als Kleinkrafträder eingestuft, für die eine Mofa-Prüfbescheinigung, Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Schutzhelms verlangt werden. Bisher durfte man mit solchen E-Bikes Radwege nicht benutzen. Künftig aber soll gelten: Außerhalb von Ortschaften dürfen die E-Bikes generell auf Radwegen fahren, innerorts können die Straßenverkehrsbehörden die Radwege mit einem besonderen Hinweisschild „E-Bikes frei“ freigeben. Aber: Die Neuregelung gilt nur für solche Bikes, die nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren – schnelle „S-Bikes“, die ein Tempo von bis zu 45 km/h schaffen, müssen weiterhin die Straße nutzen.
Radfahren auf dem Gehweg
Bisher gilt: Kinder bis einschließlich acht Jahre müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern den Gehweg benutzen. Aber: „Erwachsene dürfen das nicht“, stellt Dobrindt klar. Das führt häufig zu Problemen, wenn das Kind auf dem Gehweg, die Eltern aber vorschriftsgemäß auf der Straße fahren. Deshalb soll nun gelten: Künftig darf auch eine Aufsichtsperson (mindestens 17 Jahre alt) radfahrende Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Das soll die Sicherheit der Kinder erhöhen. Aber: „Auf Fußgänger müssen beide natürlich Rücksicht nehmen – Fußgänger haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang“, stellt das Verkehrsministerium klar.
Neuregelung für die Rettungsgasse
Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften wird einfacher formuliert, damit sie künftig von mehr Autofahrern befolgt wird. In Zukunft gilt: Eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge muss zwischen dem äußersten linken „und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ gebildet werden – sobald die Autos auf mindestens zwei Fahrstreifen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen.
Leichter Tempo 30 vor Schulen oder Kindergärten
Die Straßenverkehrsbehörden sollen Tempo 30 leichter anordnen können, auch wenn es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Bisher waren die bürokratischen Hürden hoch: Auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen musste eine besondere Gefahrenlage, etwa ein Unfallschwerpunkt, nachgewiesen werden. Künftig soll an sensiblen Stellen, zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten oder Altersheimen, Tempo 30 auch an Durchgangsstraßen ohne größere bürokratische Hürden angeordnet werden können. Allerdings sollen solche Auflagen möglichst auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen beschränkt sein, die Zonen sollen in der Regel nicht länger als 300 Meter sein. Einen Automatismus sieht die Verordnung nicht vor.
Einige Bundesländer fordern ein konsequenteres Vorgehen und verlangen, in geschlossenen Ortschaften Tempo 30 als Regelfall einzuführen, das ist aber nicht mehrheitsfähig. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte am Mittwoch schon: „Das wäre eine unnötige Gängelung der Bürger.“ Die Kabinettsentscheidung, die Hürden für Tempo-30-Zonen zu senken, sei dagegen „zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll.“