Frankfurt.. Tausende Menschen haben in Frankfurt gegen die Politik in der Euro-Schuldenkrise und gegen ein Versammlungsverbot demonstriert. Am Abend schritt die Polizei gegen die verbotene Veranstaltung ein. Sie entfernte Demonstranten und Zelte vom Römerberg.
Die Polizei hat am Donnerstagabend eine verbotene „Blockupy“-Versammlung in Frankfurt am Main geräumt. Zu dem Zeitpunkt waren noch wenige Hundert Demonstranten auf dem Römerberg vor dem Rathaus. Nach Angaben von Aktivisten, die sich der Räumung sitzend widersetzten, wurden von der Polizei „Schmerzgriffe“ angewandt, die kleinere Verletzungen hinterlassen haben sollen. Zu größeren Gewaltanwendungen kam es aber nicht. Einige Aktivisten wurden abgeführt.
Die Beamten demontierten zudem rund ein Dutzend aufgeschlagene Zelte und transportierten sie ab. Zwischen den Demonstranten und den mit Schilden und Helmen ausgestatteten Beamten kam es dabei zu kleinen Rangeleien. Zuvor hatte die Polizei die Versammlung über Stunden geduldet, ebenso wie andere Zusammenkünfte an verschiedenen Teilen in Frankfurt.
Stadt befürchtete Chaos
Weil die Stadt Chaos fürchtet, hatte sie alle „Blockupy“-Proteste gegen Banken, Kapitalismus und Krisenpolitik der EU untersagt. Die Verbote wurden bis auf eine Ausnahme - eine Kundgebung am Samstag - gerichtlich bestätigt. Trotzdem kam es bereits am Mittwochabend zu einer Versammlung auf der Hauptwache, die sich rund zwei Stunden später auflöste, ohne dass die Polizei räumte.
Ihr Eingreifen am Donnerstagabend begründete die Polizei damit, dass zuvor mehrmals darauf hingewiesen wurde, dass die Versammlung verboten sei und dazu angehalten wurde, den Platz zu verlassen. „Irgendwann müssen wir auch durchgreifen“, sagte eine Polizeisprecherin auf Anfrage.
Auch der städtische Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) verteidigte das Vorgehen: „Es ist keine erlaubte Demonstration“, sagte er der dapd. Er wundere sich über das Demokratieverständnis der „Blockupy“-Leute. Sie hätten alle gerichtlichen Instanzen wegen der Verbote durchlaufen und müssten sich nun auch an das halten, was gerichtlich entschieden worden sei. (dapd)