Leipzig.. Ein Kirchenrebell wollte in der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben und Sakramente empfangen, aber keine Steuern dafür bezahlen. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht: Das ist nicht möglich. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirche geht vor.
Katholiken in Deutschland, die sich weigern Kirchensteuer zu zahlen, können keine kirchlichen Sakramente wie die Kommunion oder die Einsegnung bei einem Begräbnis mehr beanspruchen. Ein Teilaustritt aus der katholischen Kirche, um Steuern zu sparen, ist nicht möglich, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Die Leipziger Richter verwiesen zur Begründung auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. (BVerwG 6 C 7.12)
Damit scheiterte die Klage des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Der frühere Hochschullehrer hatte 2007 den Kirchenaustritt gegenüber seinem örtlichen Standesamt erklärt. Dabei schrieb der Katholik, er wolle aus der Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ austreten. Im Ergebnis wollte er somit in der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben, dafür aber keine Kirchensteuern mehr bezahlen.
Mehr als 126.000 Austritte
Die Verwaltungsrichter entschieden nun, dass ein solcher Teilaustritt nicht möglich ist: Wer freiwillig in der Glaubensgemeinschaft der Katholiken bleiben wolle, könne vom Staat nicht fordern, das Selbstbestimmungsrecht der Kirche zu beschränken.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte mit Blick auf Zapps Klage kürzlich ein päpstliches Dekret erwirkt, wonach Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf Sakramente verlieren, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten. Die katholische Reformbewegung „Wir sind Kirche“ hatte das Dekret, das die Mitgliedschaft in der Kirche ausdrücklich von Steuerzahlungen abhängig macht, als „Pay and Pray“ (zahle und bete) kritisiert.
Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland rund 34,5 Millionen Katholiken. Knapp 126.500 traten aus der Kirche aus; dem standen rund 10.400 Neueintritte oder Wiederaufnahmen gegenüber.