Berlin. Ab 1. September gelten eine Reihe neuer Gesetze. So dürfen Minderjährige nicht mehr auf die Sonnenbank. Der Wille eines Patienten hat bei der Anordnung lebenserhaltender Maßnahmen künftig immer Vorrang. Auch der Datenschutz wird verbessert.
Ab Dienstag wird bei Scheidungen anders gerechnet als bisher: Zum 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Außerdem bekommt die Patientenverfügung eine gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus wird der Datenschutz verbessert.
Eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen:
ZUGEWINNAUSGLEICH BEI SCHEIDUNGEN: Schulden vor der Ehe bleiben außen vor. Auch trickreiches Beiseiteschaffen von Vermögen vor dem Scheidungstermin geht nicht mehr. Bei der Rente muss der bessergestellte Partner mehr Zugeständnisse machen. Auch die private Altersvorsorge sowie Betriebs- und berufsständische Renten werden sofort geteilt, nicht nur die gesetzlichen Ansprüche.
PATIENTENVERFÜGUNG: Der Wille eines Patienten hat bei der Anordnung lebenserhaltender Maßnahmen jetzt immer Vorrang. Damit herrscht Rechtsklarheit bei der medizinischen Behandlung von Menschen, die infolge eines Unfalls oder Krankheit ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben.
DATENSCHUTZ: Personenbezogene Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Betroffene einwilligt. Wird diese Einwilligung nicht schriftlich erteilt, ist sie grundsätzlich zu bestätigen oder elektronisch zu protokollieren. Das gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise für Eigenwerbung oder für die Spendenwerbung von Kirchen.
ARBEITNEHMERDATENSCHUTZ: Nach den Datenschutzskandalen bei einer Reihe von Großunternehmen wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Datenschutzbeauftragten kann während ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt noch ein Jahr nach dem Ausscheiden aus diesem Amt.
FAMILIENRECHT: Familienstreitigkeiten, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht und Versorgungsausgleich sollen künftig anwenderfreundlich geregelt werden. Das gilt auch für das Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören unter anderem Vormundschaft, Betreuung, Unterbringung und Nachlass.
KRONZEUGENREGELUNG: Schwere Straftaten wie Terrorismus und organisierte Kriminalität sollen effektiver verfolgt werden. Die Aussicht auf Strafmilderung soll Täter dazu bringen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Diese Kronzeugen sollen dazu beitragen, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen.
AKTIONÄRSRECHTE: Aktionäre erhalten künftig mehr Informationen aus dem Unternehmen. Die Gesellschaften müssen in Zukunft alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Zudem können Aktionäre aktiv an der Hauptversammlung teilnehmen per Online-Zuschaltung, Stimmabgabe per Briefwahl oder auf elektronischem Weg.
NEUE SCHLICHTUNGSSTELLE: Wer Streit mit seinem Anwalt hat, kann künftig vor die neue «Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft» ziehen. Dort soll ein unparteiischer Schlichter Auseinandersetzungen schnell und kostengünstig beenden.
SOLARIUMVERBOT: Minderjährige dürfen künftig Sonnenbanken nicht mehr benutzen. Denn gerade die Haut junger Menschen ist besonders sonnenempfindlich. Die zunehmenden Hautkrebs-Erkrankungen sind oft auf zu viel UV-Strahlung zurückzuführen. (ap)