Düsseldorf. Ist der nächtliche Alkoholverkauf an Tankstellen ein „Ärgernis“. Experten sagen ja. Jugendliche nutzten das Angebot gern zum „Nachlegen“.

Aus NRW kommt Zustimmung zu einer Initiative der Bundes-Drogenbeauftragten, den nächtlichen Alkoholverkauf an Tankstellen zu verbieten oder zumindest einzuschränken. „Grundsätzlich würden wir ein Alkohol-Verkaufsverbot in der Nacht begrüßen“, sagte Hans-Jürgen Hallmann, der Leiter der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW, dieser Redaktion.

Anlass ist ein Vorstoß der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU). Sie hält den nächtlichen Alkoholverkauf für ein „Ärgernis“. Die dafür zuständigen Bundesländer regelten dies leider uneinheitlich, sagte die CSU-Politikerin.

Zwar flache die „Welle des Komasaufens“ unter Jugendlichen inzwischen deutlich ab, erklärte Hallmann. Mehr junge Menschen als früher wollten lieber beim Feiern „die Kontrolle behalten“, auch, weil sich befürchteten, im betrunkenen Zustand gefilmt zu werden. Dennoch sei das Thema nächtlicher Alkoholverkauf weiter aktuell. Viele Menschen nutzten die Tankstellen, um beim Feiern zu später Stunde Alkohol „nachzulegen“.

Experten: Zumindest Schnapsverkauf in der Nacht verbieten

Die Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung ist zumindest dafür, den Verkauf von „harten“ Alkoholika nachts zu verbieten. In anderen Ländern, zum Beispiel in Skandinavien, werde Schnaps nur in speziellen Läden verkauft. In Deutschland seien fast überall alle alkoholischen Getränke erhältlich.

Bundes-Drogenbeauftragte Ludwig erklärte, in Bayern gelte die bisher strengste Regelung nach 20 Uhr. Danach sei der Verkauf von Alkohol an Tankstellen nur in geringen Mengen zulässig. Nicht erlaubt sei auch die Abgabe zur Partyversorgung im Tankstellenumfeld. Dass ein ähnliches Verbot in Baden-Württemberg wieder aufgehoben worden sei, sei ihr „unverständlich“, sagte Ludwig. „Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Bundesländer hier auf eine klare, einheitliche Regelung verständigen könnten.“ (mit dpa)