Berlin.. Insgesamt 811 Waffenfunde bei rechtsextremen Kriminellen haben Behörden nach einem Medienbericht 2009 und 2010 gemeldet. Laut Bundeskriminalamt waren darunter 15 Faustfeuerwaffen, 16 Langwaffen und sogar acht Kriegswaffen. Außerdem fand die Polizei 40 Spreng- und Brandvorrichtungen.
Deutsche Behörden haben nach Informationen der „Berliner Zeitung“ in den vergangenen zwei Jahren mehr als 800 Waffen bei Rechtsextremisten sicher gestellt. Das gehe aus einer aktuellen Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, schreibt die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe.
Demnach wurden dem Bundeskriminalamt (BKA) 2009 und 2010 insgesamt 811 Waffenfunde aus dem Bereich der rechtsextrem motivierten Kriminalität gemeldet. Unter den sichergestellten Waffen waren in den vergangenen Jahren laut BKA auch 15 Faustfeuerwaffen, 16 Langwaffen und sogar 8 Kriegswaffen. In den vergangenen zwei Jahren fand die Polizei bundesweit zudem 40 Spreng- und Brandvorrichtungen bei rechtsextremen Gruppierungen.
„Die militante Rechte rüstet massiv auf“
Auch Gas-, Luft- und Schreckschusswaffen wurden im selben Zeitraum 34 Mal sicher gestellt. Bundesweit fanden die Beamten 331 Hieb- und Stichwaffen bei Rechtsextremen sowie 210 Reizgaswaffen wie etwa Pfeffersprays.
„Immer mehr Waffenfunde bei Neofaschisten beweisen, dass die militante Rechte massiv aufrüstet“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, der Zeitung. Waffenfunde bei Neonazis dürfen nicht länger als unpolitische Sammelleidenschaft von Waffennarren verharmlost werden. Jelpke forderte, dass Neonazis nun auch der Zugang zu legalen Waffen, wie er etwa über die Mitgliedschaft in Reservistenvereinigungen und Schützenverbänden möglich ist, abgeschnitten werden müsse.
Auch organisatorisch rüsten die Rechtsextremen offenbar auf: Im Bereich der rechtsextrem motivierten Kriminalität sind laut Bundesinnenministerium seit 2001 elf Fälle von kriminellen Vereinigungen und acht Fälle von terroristischen Vereinigungen registriert. Laut Statistik der Bundesanwaltschaft werden seit dem Jahr 2001 gegen 13 Gruppierungen Verfahren nach Paragraf 129 a („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) geführt. (dapd)