Düsseldorf. Ein Mann filmt mit seinem Handy, wie Polizisten einen Demonstranten festnehmen. Die Beamten verbieten ihm das. Wohl zu Recht, sagt das Ministerium.

Polizisten im Einsatz dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen fotografiert werden. Das geht aus einer Antwort des NRW-Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Daniel Schwerd hervor. Demnach gilt das Recht am eigenen Bild auch für im Dienst befindliche Polizisten.

Der Hintergrund: Bei einem Polizeieinsatz in Köln hatte ein Student mit seinem Handy gefilmt, wie Polizisten einen anderen Mann festnahmen. Auf dem Video ist zu hören, wie der Polizist den Studenten auffordert, das Filmen zu unterlassen.

Der Student folgte der Anweisung, weigerte sich aber, seine Personalien anzugeben, weil er nichts Verbotenes getan habe. Als die Beamten den sogenannten "Rückenhaltegriff" anwandten, brach sich der Mann den linken Oberarm.

Sowohl gegen den Polizisten als auch gegen den Mann wird derzeit ermittelt. Die Vorwürfe: Körperverletzung beziehungsweise Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Polizisten haben Recht am eigenen Bild

Der Kölner Polizeisprecher hatte gegenüber dem "Express" erklärt, jeder dürfe Polizisten filmen, sie seien Personen des öffentlichen Lebens. Lediglich die Verbreitung des Materials könne unter Umständen strafbar sein.

Das NRW-Innenministerium widerspricht in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage dieser Aussage: "Schon das bloße Fotografieren und Filmen" von Polizisten könne deren Recht am eigenen Bild verletzen. Das "auf eine bestimmte Situation bezogene Erscheinungsbild" des Fotografierten werde dadurch "seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen", argumentiert die Landesregierung und beruft sich auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

Bei Routinemaßnahmen immer unzulässig

Allerdings gebe es Ausnahmen: Bei "bedeutsamen zeitgeschichtlichen Ereignissen" oder dann, wenn der Polizist nur als "Beiwerk" zu betrachten ist und keine gezielte Aufnahme seiner Person erfolge, müsse der Polizist es hinnehmen, fotografiert zu werden, schreibt das Innenministerium und folgt damit den Kriterien, die das Kunsturhebergesetz für die Veröffentlichung vorgibt.

 Letzendlich müsse im Einzelfall entschieden werden, welches Interesse überwiege. Bei Routinemaßnahmen, also Personenkontrollen, Durchsuchungen oder Verkehrsunfallaufnahmen, seien Aufnahmen von Polizisten grundsätzlich unzulässig.

Gericht verbietet Polizei-Kamera bei Demos

Doch auch Polizisten dürfen nicht nach Belieben Fotos und Filmaufnahmen anfertigen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Polizei untersagt, eine friedliche Demonstration mit der Kamera zu begleiten. Die Bilder der Kamera wurden auf einen Monitor in einem Mannschaftswagen übertragen, aber nicht gespeichert.

Man habe lediglich für den Fall von Ausschreitungen vorbereitet sein wollen, argumentierte die Polizei. Die Richter untersagten diese Praxis: Allein das Gefühl, beobachtet zu werden, reiche aus, um das Versammlungsrecht in unzulässiger Weise einzuschränken. Ähnliche Urteile fällten Verwaltungsgerichte in Hannover und Berlin.

Streifenwagen filmen Kontrollen

Anders ist die Situation im Straßenverkehr: Streifenwagen haben an der Frontschreibe eine Kamera. Die Geräte schalten sich automatisch ein, wenn die Beamten Blaulicht oder Stopp-Schriftzeichen auf dem Autodach aktivieren.

 Ist ein Einsatz beendet, muss das „Videoauge“ von den Polizisten manuell wieder ausgeschaltet werden. 24 Stunden bleiben Aufnahmen gespeichert, dann werden sie automatisch gelöscht – es sei denn, dass Straftaten dokumentiert wurden oder ein Video als Beweismittel dienen könnte.

Wer einem Polizisten Aug' in Aug' gegenübersteht, kann derzeit zumindest in NRW davon ausgehen, dass das Geschehen nicht mitgeschnitten wird. Anders als in anderen Bundesländern werden hierzulande noch keine "Body Cams" eingesetzt, kleine Kameras, die auf der Schulter der Beamten befestigt werden.

Opposition und Polizeigewerkschaften fordern deren Einsatz nachdrücklich. Sie versprechen sich einen besseren Schutz der Beamten vor Attacken. Doch Innenminister Ralf Jäger erteilte einem großflächigen Einsatz der "Body Cams" eine vorläufige Absage. Die Rechtslage sei zu unklar.