Hof/Bayreuth..

Nach Ende der Immunität des Ex-Verteidigungsministers hat die Staatsanwaltschaft Hof Ermittlungen gegen Karl-Theodor zu Guttenberg aufgenommen. Es geht um den Verdacht der Urheberrechtsverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat Ermittlungen gegen den CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg aufgenommen. Man habe am Freitag ein Verfahren gegen den zurückgetretenen Verteidigungsminister eingeleitet, erklärte die Behörde am Montag auf Nachfrage. Dabei gehe es um dessen Doktorarbeit und insbesondere um den „Verdacht der Urheberrechtsverletzung“, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib.

Die Behörde hatte bereits vergangene Woche angekündigt, sie werde ein Ermittlungsverfahren einleiten, sobald ihr offiziell vorliege, dass Guttenberg sein Bundestagsmandat niedergelegt habe und seine Immunität damit erloschen sei.

Verfolgung nur auf Antrag oder bei öffentlichen Interesse

Bei der federführenden Staatsanwaltschaft in Hof sind im Verlauf der Plagiatsaffäre um Guttenbergs Doktorarbeit Dutzende Anzeigen eingegangen. Darunter sei aber weiterhin kein Strafantrag oder eine Strafanzeige eines unmittelbar Geschädigten, sagte Laib.

Dies könnte juristische Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits darauf hingewiesen, dass nicht gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag eines Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden. Zum Stand der Ermittlungen sagte Laib nichts. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren.

Professor hat Vorwürfe zurückgewiesen: technische Überprüfung 2006 nicht üblich

Unterdessen haben Guttenbergs Doktorvater, Peter Häberle, und der Zweitgutachter seiner Dissertation, Rudolf Streinz, Vorwürfe zurückgewiesen. Die Überprüfung von Dissertationen mit technischen Mitteln sei 2006 nicht üblich gewesen, schrieben die beiden Professoren in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem sei die „Erkennung von Plagiaten“ mit den damals verfügbaren technischen Mitteln „kaum möglich“ gewesen.

Die beiden betonten auch, dass sich im Promotionsverfahren ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Doktorvater und Doktorand entwickle. Daher gingen alle am Verfahren Beteiligten von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens aus. Der Doktorand sei dafür allein verantwortlich. (dapd)