Hamburg. Die Ermordung des ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer vor 36 Jahren durch die Rote Armee Fraktion (RAF) wird womöglich nie aufgeklärt. Dem Magazin “Spiegel“ zufolge fand die Bundesanwaltschaft keine Belege für Behauptungen des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock.
Die Ermordung des ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer vor 36 Jahren durch die Rote Armee Fraktion (RAF) wird womöglich nie aufgeklärt. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen das zuletzt verdächtige Ex-RAF-Mitglied Rolf Heißler eingestellt, wie der "Spiegel" am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete. Es konnte demnach nicht festgestellt werden, wer den damals von der RAF entführten Schleyer in den Hinterkopf schoss.
Die Bundesanwälte hatten die bereits früher eingestellten Ermittlungen 2007 wieder aufgenommen, nachdem der umstrittene RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock behauptete, Heißler habe ihm gegenüber angedeutet, der Todesschütze gewesen zu sein. Schleyer war am 5. September 1977 in Köln von der RAF entführt worden. Am 19. Oktober 1977 wurde seine Leiche im französischen Mülhausen im Kofferraum eines Autos entdeckt.
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Dem "Spiegel" zufolge fand die Bundesanwaltschaft keine Belege für Boocks Behauptungen. Aufwendige Versuche, durch die Auswaschung des von Schleyer getragenen Sakkos DNA-Analysematerial zu gewinnen, scheiterten demnach. Ohne stichhaltige Beweise sieht die Bundesanwaltschaft eine Verurteilung Heißlers nun als "nicht möglich". Heißler war 1982 wegen Mordes an zwei niederländischen Zollbeamten zu lebenslanger Haft verurteilt worden und wurde 2001 zur Bewährung entlassen. (afp)