Düsseldorf..


Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen können sich künftig für 15 statt bisher 12 Jahre für Kindererziehung und Pflege beurlauben lassen. Gleichzeitig erwerben sie einen festen Rückkehranspruch. Außerdem erhalten junge Eltern nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Dienstrechtsreform einen Anspruch auf Teilzeit-Ausbildung.

Auf Drängen der Gewerkschaften sollen die 347 000 Beamten des Landes künftig ihr Weihnachtsgeld monatlich als Gehaltsbestandteil erhalten. Auch werden Zulagen von langjährigen Beschäftigten in Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerfahndung und Verfassungsschutz künftig wieder ruhestandsfähig, so dass der Pensionsanspruch steigt.

Für Justizwachtmeister sieht der 371-seitige Gesetzentwurf zur Verbesserung der Gehaltsstruktur zusätzliche Erfahrungsstufen vor. Landesbeamte haben zudem künftig Anspruch auf Fortbildung, für die auch der Dienstherr Konzepte entwickeln muss. Daneben erhalten Landesbeamte einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsauskunft über ihre spätere Pensionshöhe.

Die Reformpläne waren mit Gewerkschaften, Beamtenbund und Kommunalen Spitzenverbänden entwickelt worden. Über die zusätzlichen Kosten dieser Maßnahmen konnte die Landesregierung bisher keine konkrete Auskunft geben.