Düsseldorf. Der neuartige Coronavirus ist in NRW angekommen. Im Ernstfall müssen Städte und Kommunen sich kümmern. Sie zeigen sich gut vorbereitet.
Nordrhein-Westfalen hat seinen ersten Coronavirus-Patienten. Er kommt aus dem Kreis Heinsberg. Wie ist das Land vorbereitet und welche Regeln gelten? Sind drastische Maßnahmen wie in Italien möglich, wo ganze Städte abgeriegelt werden?
Wer ist zuständig?
Die erste Zuständigkeit liegt nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums bei der jeweils betroffenen Kommune oder Stadt. Dort wird sofort ein Krisenstab einberufen, bei dem alle Fäden zusammenlaufen - wie in Heinsberg bereits geschehen. Polizei, Katastrophenschutz und alle relevanten Ämter sind darin vertreten.
Wie ist die Rolle von Bund und Land?
Betroffene Städte oder Gemeinden werden vom Robert-Koch-Institut und dem Land beraten. So hat der Kreis Heinsberg nach dem ersten Fall in NRW Schulen und Kindergärten geschlossen und setzt damit die im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen um. Außerdem steht der Kreis im Kontakt mit dem NRW-Gesundheitsministerium.
Ist eine Abriegelung wie in Italien in Deutschland realistisch?
Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, meldet Zweifel an. „Eine Quarantäne macht nur dann Sinn, wenn man sie ganz effektiv gestalten kann. Das heißt also, dass Sie wirklich dafür Sorge tragen, dass alle die Menschen, die in dieser Quarantäne sind, auch keine Chance haben, andere Menschen anzustecken.“ Alle Menschen müssten in ihren Häusern bleiben und dort versorgt werden. „In China ist das gelungen, in Wuhan ist das gelungen mit einem massiven Einsatz von Militär und von sonstigen Kräften, eine solche Quarantäne durchzuführen.“
Skepsis gibt es auch vor Ort. Eine Sprecherin der Stadt Dortmund betonte etwa, eine Abriegelung sei bislang noch nie dagewesen und „aus aktueller Sicht rein theoretisch“. Andere NRW-Städte äußern sich ähnlich.
Wie ist die rechtliche Lage?
Alle Fragen rund um die Maßnahmen zum neuartigen Coronavirus regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dass ganze Städte wie in China komplett abgesperrt werden, hält Karim Maciejewski von der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung in Brühl nicht für möglich. Zwar dürften nach dem IfSG die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Der Professor betont aber, dass dies immer nur für einzelne Betroffene gilt, bei denen die Gefahr besteht, andere anzustecken.
Was passiert, wenn Menschen Anordnungen nicht befolgen?
Das regeln unter anderen die Paragraphen 28 und 30 im IfSG. Dort geht es um Schutzmaßnahmen und Quarantäne. Dort ist dann auch von Zwangsmaßnahmen wie der Unterbringung in abgeschlossenen Krankenhäusern die Rede.
Wie viele Schüler aus NRW sind derzeit auf Klassenfahrt in Italien?
Aus dem NRW-Schulministerium heißt es dazu: Es gibt keine zentrale Übersicht, welche Klassenfahrten von nordrhein-westfälischen Schulen derzeit stattfinden. Die Schulen müssen ihre Schulfahrten nicht von der Schulaufsicht genehmigen lassen.
Was müssen Schulen bei Klassenfahrten beachten?
Über Abbruch oder Planung von Fahrten entscheidet die Schulleitung. Das Schulministerium empfiehlt, dass sich die Schulen an den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes sowie beim Robert-Koch-Institut (RKI) zur Lage informieren. Nach dem Auftreten des Virus hatten bereits mehrere NRW-Schulen zum Beispiel aus Duisburg und Essen Partnerschaftsbesuche in China verschoben.
Wie haben sich die NRW-Städte vorbereitet?
Die Krankenhäuser in NRW sind darauf vorbereitet, potenzielle Corona-Patienten zu isolieren. Dies gelte beispielsweise in Köln als der größten Stadt in NRW in jedem Krankenhaus der Stadt, sagte Sabine Wotzlaw, Sprecherin der Stadt Köln. Ähnliches gilt für Aachen, Düsseldorf, Bonn, Essen und Dortmund. „Sollte in Düsseldorf ein Corona-Verdachtsfall auftreten, wird die betroffene Person sofort isoliert“, sagte der Düsseldorfer Stadtsprecher Michael Bergmann. Die zuständigen Behörden stünden in engem Kontakt miteinander und die Stadt sei auf mögliche Fälle vorbereitet.
In einem zweiten Schritt würden dann die Menschen vom Gesundheitsamt erfasst, die mit der Person in Kontakt standen. „Gegebenenfalls müssen auch die Kontaktpersonen abgesondert werden.“ Denkbar sei beispielsweise, dass Personen die eigene Wohnung nicht mehr verließen oder dass sie in speziellen Unterkünften oder im Krankenhaus isoliert würden.
Der Stadt Essen zufolge werden solche Szenarien auch regelmäßig geübt. So habe die Ruhrgebietskommune zuletzt 2019 einen Seuchenfall geprobt. Die nächste größere Krisenstabsübung ist für diesen Herbst geplant.
(dpa/lnw)