Düsseldorf. Corona-Auffrischungsimpfungen sind früher möglich als bisher. Jetzt müssen nur vier Wochen zwischen Zweit- und Booster-Impfung liegen.
Impfwillige können sich ab sofort in NRW bereits nach vier Wochen und nicht mehr, wie bisher, erst nach frühestens fünf Monaten eine Auffrischungsimpfung (Booster) geben lassen. Das geht aus einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums hervor, der am Montag an alle Kommunen und viele Mediziner-Verbände verschickt wurde und dieser Redaktion vorliegt.
Gesundheitsministerium: "Vier Wochen sind keine Empfehlung"
Wörtlich heißt es dort: „Im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte werden Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist.“
Das Gesundheitsministerium weist allerdings darauf hin, dass es sich dabei um eine Untergrenze handele, „die ausdrücklich keine Empfehlung darstellt“. Das verkürzte Impfintervall orientiere sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach eine Auffrischungsimpfung bei Personen mit schwer eingeschränktem Immunsystem und einer erwartbar stark verminderten Immunantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis als Optimierung verabreicht werden könne.
Beispielsweise der Kreis Olpe machte bereits am Montag auf seiner Homepage auf die Möglichkeit zur Booster-Impfung schon vier Wochen nach Zweitimpfung aufmerksam. Der Kreis werde den neuen Landeserlass umgehend umsetzen, hieß es dort. (mit dpa)