Berlin. .

Der „Zivi“ war gestern. Ab Mitte 2011sollen Freiwillige in Alten- oder Behindertenheimen, in karitativen Einrichtungen und Krankenhäusern arbeiten. Der neue Freiwilligendienst kostet den Bund 350 Millionen Euro im Jahr.

Teilnehmen können Frauen und Männer, die die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben. Auch Senioren können mitmachen. Er soll im Juli kommenden Jahres beginnen. Dann nämlich können alle bisherigen Zivis aus ihrem Dienst ausscheiden, wenn sie nicht freiwillig bis Ende 2011 verlängern. Der Dienst dauert in der Regel zwölf Monate. Während junge Menschen bis 27 Jahre 40 Stunden pro Woche arbeiten sollen, können sich alle Älteren auch nur für 20 Stunden verpflichten lassen. Der Freiwilligendienst kann an allen Einrichtungen, die bisher Zivistellen hatten geleistet werden. Es soll aber auch Plätze geben im Bereich Sport, Integration und Kultur.

Den Verdienst regeln die Einsatzstellen mit ihren Freiwilligen. Die Gehaltsobergrenze beträgt 324 Euro pro Monat (Westen) und 273 Euro in den neuen Bundesländern. Hinzu kommen – wie jetzt schon beim Zivildienst – Essens-, Kleider- und Reisegeld sowie die Erstattung für Mietkosten.

550 Euro im Monat

Unter dem Strich erhalten die Freiwilligen etwa 550 Euro. Bei den 20-Stunden-Stellen fällt der Lohn geringer aus. Die Freiwilligen sollen keine regulären Arbeitskräfte ersetzen. Die Stellen müssen „arbeitsmarktneutral“ sein. Die Grünen befürchten jedoch, dass der Freiwilligendienst das Ehrenamt verdrängen könnte. Der Bund versucht dies zu verhindern, indem er die 20-Stunden-Untergrenze für den Freiwilligendienst eingebaut hat. Dahinter steckt der Gedanke, dass viele Ehrenämter weniger Zeit pro Woche in Anspruch nehmen und gratis bleiben. Ob der neue Dienst die Lücke durch den Wegfall des Zivildienstes schließen kann, ist offen. Derzeit gibt es 90 000 Zivildienstleistende. Statt ihrer soll es künftig 35 000 Freiwillige geben. Wenn sich so viele Freiwillige finden, wird die Lücke kleiner sein, als angenommen, denn derzeit sind Zivildienstleistende sechs Monate im Dienst, während die Freiwilligen in der Regel ein Jahr arbeiten sollen.

Spezielle Anreize für den Freiwilligendienst sind noch in der Diskussion. Denkbar wäre, den Dienst für die Rente anzurechnen und als Pflichtpraktikum für das Studium oder als Wartesemester einzustufen. Dies müssten die Länder entscheiden.