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Der Mannheimer Medizinrechtler Prof. Jochen Taupitz spricht sich seit langem dafür aus, in Deutschland für die Präimplantationsdiagnostik gesetzliche Regelungen zu schaffen statt sie gänzlich zu verbieten.
Prof. Taupitz, die CDU hat es sich nicht leicht gemacht mit ihrer Entscheidung gegen die PID.
Taupitz: Ich kann der CDU nur empfehlen, die Präimplantationsdiagnostik noch einmal in Ruhe zu diskutieren und Experten anzuhören. Bei diesem Thema kann man nichts übers Knie brechen.
Zudem die Entscheidung für eine christliche Partei besonders schwer ist. Schließlich müssen sich die Befürworter der Präimplantations-Technologie den Vorwurf gefallen lassen müssen, den Weg zum Designer Baby zu bereiten.
Taupitz: Das verstehe ich überhaupt nicht. Bei einer PID wird ein Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht. Von einem Designer-Baby könnte man nur sprechen, wenn der Embryo nach eigenen Vorstellungen manipuliert wird.
Immerhin kann durch die PID eine Auswahl so getroffen werden, dass sie den persönlichen Design-Vorstellungen entspricht. Zum Beispiel, wenn es um die Augenfarbe geht.
Tauptiz: So gesehen ja, aber die Gefahr lässt sich doch vom Gesetzgeber eingrenzen. Schwangerschaftsabbrüche zum Beispiel sind zwar grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ähnliche Lösungen müsste es bei der PID auch geben.
Wann sollte eine PID möglich sein?
Taupitz: Bei bestimmten Chromosomenstörungen zum Beispiel, durch die ein Embryo nicht lebensfähig ist. So könnten Fehlgeburten vermieden werden. Oder bei genetischen Defekten, die heute schon während der Schwangerschaft durch eine Pränataldiagnostik festgestellt werden können und Grundlage einer Abtreibungsentscheidung sein dürfen. Warum sollen solche Untersuchungen nicht vor der Schwangerschaft erlaubt sein? Verbietet man die PID, zwingt man die Frau zu einer Schwangerschaft auf Probe.
In Großbritannien ist die Gesetzgebung sehr großzügig. Dort dürfen Embryonen aussortiert werden, wenn sie ein bestimmtes Brustkrebs- oder Alzheimer-Gen aufweisen. Also Krankheiten, die erst im fortgeschrittenen Alter ausbrechen.
Taupitz: Man kann die Gesetze weit fassen oder sehr eng. Aber die PID grundsätzlich zu erlauben, daran kommt man nicht mehr vorbei. Alles andere ist mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Pränataldiagnostik unlogisch. Ein völliges Verbot der PID ist nach Auffassung namhafter Juristen auch verfassungswidrig.