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„Die Reinheit der Frau ist die Ehre des Mannes“, heißt es in einem türkischen Sprichwort. Wegen dieses mittelalterlich anmutenden Ehrverlustes mussten laut „ehrenmorde.de“ 2009 in Deutschland 25 Frauen und Mädchen sterben.

Empörung lösen oftmals nicht nur die schrecklichen Taten selbst aus, sondern zum Teil auch die Urteile. Immer wieder wurde in der Vergangenheit der „kulturelle Hintergrund des Angeklagten“ als strafmildernd betrachtet. Dabei gilt in Deutschland bei Gewaltverbrechen: gleiches Recht für alle.

Skandalöse Praxis einzelner Richter

Die skandalöse Praxis einzelner Richter – und durchaus auch Richterinnen – hat den Bundesgerichtshof in der Vergangenheit wiederholt be­schäftigt. In Karlsruhe wurden Urteile revidiert und im Oktober 2005 festgestellt: „Der Maßstab der niederen Beweggründe (als Voraussetzung, um auf Mord plädieren zu können, Anm. d. Red.) ist den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt.“

Das Urteil der obersten Richter gibt Grund zur Hoffnung und macht letztendlich auch das Urteil des Landgerichts Kleve im Ehrenmordfall Gülsüm S. unangreifbar. Im vergangenen Dezember hatten die Richter den Vater der jungen Kurdin, der nicht unmittelbar an der Tat beteiligt war, aber als Drahtzieher galt, zu lebenslanger Haft verurteilt.