Hannover. .
Die Erkundung des Salzstocks in Gorleben darf vorerst nicht fortgesetzt werden. Obwohl das Moratorium erst Anfang Oktober gekippt worden war, erzielten Endlagergegner mit Klagen einen vorläufigen Erkundungsstopp.
Der Gorlebener Salzstock darf vorläufig nicht auf seine Eignung als Endlager für hoch radioaktiven Müll erkundet werden. Mehrere beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereichte Klagen gegen den sogenannten Rahmenbetriebsplan haben aufschiebende Wirkung, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Freitag sagte. Das Bundesumweltministerium hatte Anfang Oktober nach einem zehnjährigen Moratorium die Wiederaufnahme der Erkundung angeordnet. Dagegen richten sich die in dieser Woche erhobenen Klagen von Anwohnern, von Umweltschützern und auch der evangelischen Kirchengemeinde Gartow, die genau über dem Salzstock Grundbesitz hat.
Fast deckungsgleich wird in den Klagen die Anwendung des bereits 1983 erlassenen Rahmenbetriebsplanes moniert. Die Kläger halten die Anfang Oktober erfolgte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes für den Salzstock für rechtswidrig. Notwendig sei ein neuer Rahmenbetriebsplan auf der Basis des 1990 eingeführten neuen Bergrechts. Auf dieser Basis oder auf Basis des Atomrechts wären die Behörden zu einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung vor allen Entscheidungen gezwungen.
Bundesamt für Strahlenschutz will Sofortvollzug
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber von Gorleben teilte am Freitag auf Anfrage mit, es habe bereits am 22. September einen Antrag auf Sofortvollzug gestellt, bis heute liege die entsprechende Genehmigung durch das niedersächsische Umweltministerium aber noch nicht vor. Eine Sprecherin des Ministeriums in Hannover wollte sich nicht festlegen, wie lange die Prüfung des Antrags auf Sofortvollzug noch dauern wird: „Wir prüfen die Unterlagen“.
Bei einem Sofortvollzug könnte die Erkundung planmäßig begonnen werden. Die Atomkraftgegner hätten aber die Möglichkeit, dagegen wiederum mit einem Eilantrag vor Gericht vorzugehen. Mathias Edler, Atomexperte der Umweltschutzorganisation Greenpeace, kündigte an, es würden alle Rechtsmittel ausgeschöpft, wenn der Sofortvollzug angeordnet werden sollte. „Der Stopp der Bauarbeiten in Gorleben ist ein erster, wichtiger Schritt zur Aufgabe des Endlagerstandortes Gorleben“, erklärte er. (afp)