Essen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesländern das deutliche Signal gegeben, nächtlichen Alkoholverkauf an Tankstellen zu verbieten.

Es wies eine Verfassungsbeschwerde gegen das generelle Verkaufsverbot zurück, das Baden-Württemberg als erstes Bundesland zwischen 22 und 5 Uhr verhängt hat.

Die Richter wurden deutlich: Es sei „ein gewichtiges Gemeinwohlziel“, einem vor allem während der Nachtzeit zu verzeichnenden Alkoholmissbrauch „und dadurch bedingte Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen“. Eine Begrenzung der zeitlichen Verfügbarkeit von Alkohol würde auch die Entstehung von Szenetreffs rund um Tankstellen und Kiosken eindämmen.

Ein bundesweites nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol würde die Tankstellenbranche hart treffen. Einzelne Ketten machen 60 Prozent des Umsatzes mit dem Angebot von Wein, Bier und Schnaps.