Berlin. .

Zu geringe Honorare für Sprachlehrer, zu wenig Plätze für Zuwanderer, weil der Bund die Mittel gekürzt hat: Bildungsträger werfen dem Bund viele Versäumnisse vor bei den Intergrationskursen vor.

Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Er­wachsenenbildung, kurz KBE, ist nicht das, was ge­meinhin in die Kategorie Multikulti-Träumer einsortiert wird. Versäumnisse in der In­tegrationspolitik hat der Träger von bundesweit 750 Einrichtungen in der Vergangenheit stets offen angesprochen. Auch darum fällt ins Gewicht, wenn die KBE jetzt die Diskussion um die Integrationskurse als „irreführend“ be­­zeichnet.

Neben dem Verweis darauf, dass potenzielle Kursteilnehmer monatelang vertröstet werden müssen, weil der Bund nicht genug Geld für die Kurse ausgibt, erinnert die KBE an Missstände, die der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft seit langem ein Dorn im Auge sind. Die GEW fordert einen Mindestbetrag von 30 Euro pro Stunde für Sprachlehrer von Zuwanderern. Die heute üblichen Honorare von durchschnittlich 15 Euro brutto seien „völlig unzureichend“, erklärte ein GEW-Sprecher.

Zudem sei es ein Unding, dass die Lehrer die notwendige Zusatzausbildung für die Unterrichtung von Zuwanderern neuerdings aus eigener Tasche bezahlen müssten. Grund: Im schwarz-gelben Sparpaket wurden die Zu­schüsse gestrichen.

Behörden nutzen Druck-Mittel nicht

Vor diesem Hintergrund, das ergab eine Umfrage von DerWesten unter verschiedenen Bildungsträgern, sei es „zunehmend unverständlich“, warum die Integrationsbeauftragte des Bundes, Maria Böhmer, und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU) zuletzt mehrfach kritisierten, dass es vielen Ausländern an der Bereitschaft mangele, die 600 Stunden-Kurse zu absolvieren.

Von den Ausländerbehörden und Jobcentern verlangten die Regierungsmitglieder wie auch etliche Unions-Abgeordnete härteres Durchgreifen. „Etliche Ausländerbehörden drücken den Neuzuwanderern zwar ein Faltblatt in die Hand und weisen auf die verpflichtende Kursteilnahme hin. Wenn nichts passiert, wird das ein Jahr später, wenn die Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird, noch einmal wiederholt – das ist es nicht gerade, was ich unter Kümmern verstehe“, sagte Böhmer. Auch die Bundesagentur für Arbeit müsse mit größerem Nachdruck auf eine Teilnahme an den Kursen drängen. Hintergrund: Seit Einführung der Integrationskurse vor fünf Jahren gibt es etliche Möglichkeiten, integrationsunwillige Zu­wanderer zu belangen.

Wer zu einem Integrationskurs verpflichtet wird und ihn schwänzt, kann seine Aufenthaltserlaubnis verlieren. Auch Geldbußen bis zu 1000 Euro sind möglich.

Druckmittel haben auch die Arbeitsagenturen. Sie können arbeitslosen Integrationskurs-Verweigerern die Hartz-IV-Leistungen streichen; bis auf Null. Laut Aufenthaltsgesetz können die Ausländerämter Integrationsverweigerer sogar abschieben. In welchem Maße von den Sanktionen Ge­brauch gemacht wurden, weiß das zuständige Bundesamt in Nürnberg nach eigenen Angaben nicht. Auch der Deutsche Städtetag, Lobby-Organisation der Kommunen, musste auf Anfrage passen.

Gründe fürs Fehlen

Über die alltäglichen Gründe für ein Fernbleiben vom Sprachkurs, so ein Studienleiter einer Volkshochschule im Ruhrgebiet, „wird im politischen Raum kaum gesprochen“. Dabei hatte das von der Bundesregierung beauftragte Unternehmen Ramboll bereits 2006 festgestellt, dass fehlende Kinderbetreuung nach Angaben von 40 Prozent aller Kursträger der häufigste Abbruchgrund war. Nur in 50 Prozent der untersuchten Regionen, so Ramboll, wurde seinerzeit Kinderbetreuung „in ausreichendem Maße angeboten“.