Berlin. Der Zugang zu Kinderporno-Seiten im Internet von Deutschland aus soll demnächst nahezu unmöglich sein. Das Bundeskabinett brachte das entsprechende Gesetz auf den Weg. Es soll möglichst noch bis zur Bundestagswahl Ende September beschlossen werden

Ein neues Gesetz soll den Zugang zu Kinderporno-Seiten im Internet von Deutschland aus nahezu unmöglich machen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Entwurf, nach dem bis zu 97 Prozent der Internetanbieter verpflichtet werden können, beim Aufruf einer Kinderporno-Seite ein Stoppschild einzublenden. Das Gesetz macht zudem die Strafverfolgung pädophiler Internetnutzer möglich. Ihnen drohen bis zu zwei Jahren Haft.

Das Gesetz soll möglichst noch bis zur Bundestagswahl Ende September beschlossen werden. Ziel sei es, «den Markt der Kinderpornografie so weit wie möglich auszutrocknen», erklärte Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), in dessen Zuständigkeit die notwendige Änderung des Telemediengesetzes fällt.

Künftig stellt das Bundeskriminalamt eine Sperrliste mit den Internetadressen einschlägiger Seiten zusammen, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Liste wird den Internetanbietern übermittelt. Sie wiederum sorgen dafür, dass nach der Eingabe der entsprechenden Internetadresse ein Stoppschild mit Warnhinweisen erscheint.

Daten werden angeblich nicht gespeichert

Das Gesetz erlaubt den Internetanbietern allerdings auch, «personenbezogene Daten» zu erheben und an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Die Daten werden nicht gespeichert, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte. Ermittelt werde vielmehr «in Echtzeit».

Betroffen von dem Gesetz sind nur Anbieter, die mehr als 10.000 Kunden haben. Diese Grenze sei auch gezogen worden, um den Kreis der Empfänger der Sperrliste überschaubar zu halten und so wiederum Missbrauch mit den Daten der Liste zu vermeiden, erklärte zu Guttenberg.

Das Gesetz zur «Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen» ist der zweite Schritt, nachdem in der vergangenen Woche fünf große Internetprovider mit dem Bundeskriminalamt und der Bundesregierung einen Vertrag zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten unterzeichnet hatten.

Nach den bisherigen Unterzeichnern Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefonica/O2, Kabel Deutschland und Hansenet/Alice haben von der Leyen zufolge auch Versatel und United Internet (1&1) den Vertrag unterschrieben. Sie haben sechs Monate Zeit, die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Unicef fordert weitere Schritte

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte die mit dem Gesetz gegebene Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen. Der stellvertretende Vorsitzende Oliver Süme warnte allerdings gleichzeitig vor einer Ausweitung. «Das Mittel der Zugangserschwerung muss in jedem Fall auf Kinderpornografie beschränkt werden und darf nicht zur Allzweckwaffe gegen allerlei Rechtsverletzungen wie zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen werden.»

Das Kinderhilfswerk Unicef sprach von einem ersten Schritt, dem weitere folgen müssten. Entscheidend seien mehr Mittel für Prävention und Hilfsangebote sowie eine bessere internationale Strafverfolgung, sagte Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. «Wir müssen ein breites Bewusstsein dafür schaffen, dass hinter jedem virtuellen kinderpornografischen Bild ein realer Missbrauch steht, der die Opfer psychisch und oft auch physisch grausam verletzt», erklärte sie. (ap)

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