Berlin. .

Innerhalb der Union mehren sich die kritischen Stimmen am Energiekonzept der Bundesregierung: Nationale Klimaschutzmaßnahmen dürften „nicht zu unzumutbaren Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen“ führen.

Die Bundesregierung muss um zentrale Teile ihres Energiekonzepts bangen. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe) schwächte eine vierköpfige Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen unter Vorsitz von Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs das Konzept in wichtigen Bereichen ab. Demnach sollen Hausbesitzer den Wärmebedarf ihrer Gebäude bis zum Jahr 2050 nicht mehr um 80, sondern nur um 60 Prozent mindern, und das auch nur, wenn es sich rechnet. So sei „das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot zwingend zu gewährleisten“, heißt es im Entwurf der Arbeitsgruppe. Damit allerdings dürften viele Sanierungsvorhaben von vornherein flachfallen.

Anders als bislang geplant soll es auch keine steuerlichen Nachteile nach sich ziehen, wenn Eigentümer ihre Häuser nicht auf den jeweils geltenden Standard bringen. In den vergangenen Tagen hatten Haus- und Grundbesitzer gewarnt, zu hohe Anforderungen könnten auch die Mieten treiben. Allerdings verbrauchen Gebäude in Deutschland 40 Prozent der Energie. Würde sich die Arbeitsgruppe mit ihren Vorstellungen durchsetzen, wäre auch das deutsche Klimaziel nur schwer zu erreichen.

Keine unzumutbaren Wettbewerbsnachteile

Das allerdings stellt der Entwurf dem Bericht zufolge indirekt in Frage. So schrieb die Vierer-Gruppe in das Energiekonzept auch einen Passus, wonach nationale Klimaschutzmaßnahmen „nicht zu unzumutbaren Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen“ führen dürften. „Schließlich ist der Schutz des Klimas keine nationale, sondern eine globale Aufgabe.“ Gleichzeitig fordert das Energiekonzept nun Vorteile für die Braunkohle, damit diese weiterhin „subventionsfrei“ Strom erzeugen könne. Braunkohle gilt als besonders klimaschädlich.

In der kommenden Woche werden die Fraktionen weiter über das Energiekonzept beraten. Nach Plänen der Koalition soll es bereits am 28. September vom Kabinett verabschiedet werden, zusammen mit der Novelle des Atomgesetzes. (dapd)