Berlin. .

Die Organisation „Väteraufbruch für Kinder“ hat ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter verlangt. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform vor.

Die Organisation „Väteraufbruch für Kinder“ hat ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter verlangt, wie es für verheiratete Männer seit 1998 existiert. Sobald die Vaterschaft bei einem nichtehelichen Kind feststehe, müssten beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam erhalten, forderte die Organisation am Montag in Berlin. Die Mutter könne wie bei getrennten verheirateten Paaren dann vor Gericht dagegen klagen und müsse begründen, warum die väterliche Sorge nicht gut für das Kind sei. „Diese Regelung hat den Vorteil, das wirklich nur die Eltern zum Gericht müssen, die nicht miteinander klarkommen“, sagte Sprecher Rainer Sonnenberger. „Wer Väter in die Familien holen will, darf sie nicht zum Familiengericht schicken“, sagte er. Die Vorstellungen orientierten sich am französischen Code Civil.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform vor. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) präferiert ein automatisches Sorgerecht. Dies ist laut Bundesverfassungsgericht auch die Regel in 18 von 27 EU-Ländern. Auch die FDP ist dafür. Doch die CSU und die SPD sind strikt dagegen und wollen, dass die Väter zum Familiengericht gehen müssen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, falls die Mutter es ablehnt. Dies ist in 7 von 27 EU-Ländern der Fall. Die CDU ist eher für das automatische Sorgerecht, könnte sich aber auch mit einem Väter-Antrag abfinden. Die Koalitionsfraktionen wollen dapd-Informationen zufolge am 14. September erneut mit dem Ministerium beraten. Ein Referentenentwurf des Ministeriums liegt noch nicht vor.

Bislang konnten unverheiratete Väter gar nichts tun

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang August den unverheirateten Vätern erstmals überhaupt den Klageweg eröffnet, bevor das neue Gesetz kommt. Bislang konnten sie gar nichts tun. Seitdem sind die ersten Klagen von Vätern bereits bei den Gerichten eingegangen, wie ein Sprecher des Berliner Kammergerichts auf DAPD-Anfage mitteilte. Beim zweitgrößten Familiengericht der Hauptstadt in Pankow-Weißensee treffe jeden Tag ein Antrag ein. Die Gerichte rechneten in den kommenden Monaten mit einer Antragsflut.

Das Bundesverfassungsgericht hatte erklärt, es sei nicht mit der Verfassung vereinbar, dass die Mütter allein den Vätern das Sorgerecht vorenthalten können. Zuvor war eine gemeinsame Erklärung mit der Mutter erforderlich, damit der unverheiratete Vater seine elterliche Sorge ausüben konnte. Laut Verfassungsgericht enthalten etwa 50 Prozent der unverheirateten Mütter aber dem Vater das Sorgerecht vor. Die meisten tun dies laut Gericht, ohne dabei an das Kindeswohl zu denken, sondern weil sie sich mit dem Vater nicht einigen wollen. Laut „Väteraufbruch“ kommt dies pro Jahr 110.000 mal in Deutschland vor. Dies betreffe in Westdeutschland jedes siebte und in Ostdeutschland jedes vierte Neugeborene. Diese deutsche Regelung hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember gekippt.

Der „Väteraufbruch“ verlangte weiter, dass im Streitfall um das Sorgerecht bei Verheirateten und Unverheirateten nicht Anwälte und das Gericht eingeschaltet werden müssen, sondern dass ein neuer „Kooperationsmanager“ sich der Fälle annehmen solle. Er solle auch das Sorgerecht erhalten und dann mit seiner Stimme Entscheidungen fällen. Dies könne den Beteiligten viel Stress durch Gerichte und Anwälte ersparen, der im Interesse der Kinder vermieden werden müsse. (dapd)