Spätestens seit Thilo Sarrazin die absurden Vererbungsthesen zum Besten gab, ist bei der SPD der Groschen gefallen: Ein Ausschlussverfahren lag nahe, der Schritt ist konsequent.

Seltsam schwer tut sich dagegen die Bundesbank, zu deren Vorstand Sarrazin gehört. Vorstandsmitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt und er kann sie entlassen. Dazu braucht er einen Antrag der Bankspitze, die den Antrag stellen kann, wenn ein Vorstand die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung beging. Trifft dies denn nicht zu?

Die Deutsche Bundesbank ist nicht irgendein mehr oder minder bedeutendes Geldin­stitut. Die Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik. Wer ihr an maßgeblicher, an herausgehobener Position wie der eines Vorstands angehört, vertritt diese Bundeseinrichtung nach innen und außen.

Und diese Rolle lässt sich mit Sprüchen à la „das ist die Privatmeinung“ nicht abstreifen. Das ist weltfremd – wer wird denn derart spitzfindig und künstlich unterscheiden. Im Ausland, dort, wo es um den Ruf und Wirtschaftsinteressen Deutschlands geht, wird es heißen: In Deutschland ist wie schon früher einmal wieder von „Rassengenetik“ die Rede. Und zwar nicht von irgendeinem, sondern jemanden, der die Deutsche Bundesbank vertritt.