Duisburg. .

Ist die Polizei mitverantwortlich für die Katastrophe auf der Loveparade? Ein Medienbericht legt das nahe. Doch Innenministerium, Gewerkschaft und ein Polizeirechtler halten dagegen.

Die Schuldzuweisungen nach der Loveparade-Tragödie spitzen sich weiter zu. Erneut geht es um die Frage, wer auf dem Duisburger Gelände für die Sicherheit zuständig war: Anders als Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf einer Pressekonferenz im Juli betont hatte, seien Polizisten einem internen Polizeibefehl zufolge für mehr als „Diebstähle, Fundsachen und Körperverletzung” zuständig gewesen, heißt es in einem Medienbericht.

Das Innenministerium verwahrte sich gegen Vorwürfe. „Das ist kein Widerspruch zu dem, was der Innenminister gesagt hat”, kommentierte dessen Sprecher. Tatsächlich sei auf dem Veranstaltungsgelände allein der Veranstalter zuständig. Einzig wenn das Sicherheitskonzept nicht funktioniere, unterstütze die Polizei den Ordnerdienst. Genau das habe Jäger auf der Pressekonferenz erklärt, dass die Polizei „auf dem Gelände Kräfte bereitgestellt habe, um den Veranstalter auf Ersuchen unterstützen zu können”.

Befehl ist als Verschlusssache eingestuft

Laut Spiegel online hingegen hätten die Polizisten in einem als Verschlusssache eingestuften Polizeibefehl „deutlich weitergehende Aufträge für die Megaparty erhalten, etwa „für den kontrollierten Zu- und Abgang zum und vom Veranstaltungsgelände und „das Übersteigen von Sicherheitseinrichtungen und -zäunen zu verhindern”.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht darin keinen Widerspruch. „Der Einsatzbefehl beinhaltet unserer Einschätzung nach keine Aufträge, die weitergingen als bislang bekannt war“, sagte Frank Richter, der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei. „Dass die Polizei unterstützend tätig werden sollte, dafür auf dem Gelände vorsorglich Kräfte vorgehalten wurden und Beamte die Lage aufklären sollten, all das stellt eine übliche Einsatzsituation dar.” Die Zuständigkeit habe beim Veranstalter gelegen. Daran ändere sich nichts.

Jurist: Polizei ist nur bis zum Gelände zuständig

Auch der Hamburger Polizeirechtler Prof. Jan Sorth bestätigt die polizeilichen Aufgaben: „Grundsätzlich sind Polizisten bei privaten Veranstaltungen zur Gefahrenabwehr eingesetzt. Bei Fußballspielen etwa arbeiten sie verkehrslenkend bis zum Stadion, in dem der Veranstalter Hausrecht hat”.