Berlin.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat ihren Plan zur Familienpflegezeit konkretisiert. Das Gesetz soll 2011 in Kraft treten. Wohlfahrtsverbände sind mit der Ausgestaltung äußerst unzufrieden.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat ihre Pläne zur Familienpflegezeit präzisiert. Demnach sollen Berufstätige ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in diesem Fall weiter nur 75 Prozent des Gehalts, und zwar so lange bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen sei.
Die Pläne sollen noch in diesen Jahr in einen Gesetzentwurf münden. In Deutschland beziehen den Angaben zufolge derzeit 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehr als 1,5 Millionen Menschen werden zu Hause durch Angehörige und ambulante Dienste versorgt.
Im Herbst soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der schon im ersten Halbjahr 2011 in Kraft treten soll, kündigte die Ministerin am Donnerstag in Berlin an.
Wohlfahrtsverband fordert Rechtsanspruch
Schröder hob hervor, dass das geplante Gesetz die Haushalte nicht zusätzlich belasten soll. „Wir werden uns von der Illusion verabschieden müssen, jedes Problem mit mehr Geld lösen zu müssen“, sagte die Ministerin.
Als enttäuschend bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband das Modell für eine Familienpflegezeit. Der vorliegende Vorschlag gehe vollständig zu Lasten der pflegenden Angehörigen und werde den Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht gerecht. „Es ist nicht einsehbar, wieso pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als Erziehende in der Elternzeit“, kritisiert Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Was pflegende Angehörige brauchen ist dreierlei: einen klaren einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, erklärte er. Der Verband forderte die Einrichtung einer Expertenkommission. (apn/ddp)