Karlsruhe. .

Gegen die umstrittene Datensammlung „Elena“ ist eine Massenbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. 21.000 Bürger unterstützen die Klage. Vertreten werden die Kläger von dem Anwalt, der auch die Vorratsdatenspeicherung kippte.

Einen Monat nach dem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung ist beim Bundesverfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung Elena eingereicht worden. 21.000 Bürger unterstützen nach Angaben eines Aktionsbündnisses die Beschwerde, die am Mittwochmittag an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war.

Elena ist die Abkürzung für die elektronischen Entgeltnachweise der Arbeitnehmer. Seit Januar geben Arbeitgeber die Daten in verschlüsselter Form an eine zentrale Speicherstelle, wo sie unter einem Decknamen erfasst werden. Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.

Kritik: Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Die elektronische Abfrage soll Einzelnachweise in Papierform ersetzen. Kritiker sehen in der Datensammlung eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes. Auch hochsensible Daten würden erfasst und gespeichert.

Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen Elena vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.