Berlin. .

Das monatelange Ringen um eine Reform der Jobcenter ist zu Ende. Die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe sich auf eine Neuregelung verständigt, teilte das Bundesarbeitsministerium nun mit. Die gemeinsame Betreuung soll bleiben. Dafür wird das Grundgesetz geändert.

Nach monatelangem Feischen um die vom Verfassungsgericht verlangte Rfeform der Jobcenter soll nun eine Grundgesetzänderung den Streit beenden. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen soll auch die Zahl der sogenannten Optionskommunen steigen. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Ergebnis, Kritik kam dagegen von Gewerkschaften und der Linken.

In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden mehr als fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Zudem gibt es 69 sogenannte Optionskommunen, in denen Arbeitslose von den Kommunen in Eigenregie Unterstützung erhalten.

Gemeinsame Betreuung soll beibehalten werden

Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres angeordnet. Die Bundesregierung will die gemeinsame Betreuung der Arbeitslosen durch Kommunen und Bund beibehalten. Deshalb soll das Grundgesetz entsprechend geändert werden. Dazu brauchen Union und FDP Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat - und damit auch die Stimmen der SPD.

Nach Angaben aus Verhandlungskreisen sind die Bedingungen für eine Grundgesetzänderung nun gegeben. In den 13-stündigen Gesprächen sei außerdem vereinbart worden, die Zahl der Optionskommunen von derzeit 69 auf bis zu 110 zu erhöhen. Auch die Sperrung von 900 Millionen an Haushaltsmitteln aus dem Etat des Arbeitsministeriums für 2010 soll aufgehoben werden.

Konkrte Ergebnisse „in Kürze“

Das Ministerium nannte keine Details der Einigung. Von dort hieß es lediglich, das Haus werde nun konkrete Gesetzestexte erarbeiten. Das Ergebnis werde „in Kürze“ der politischen Spitzengruppe vorgelegt - also den Ministerpräsidenten und den beteiligten Bundestagsfraktionsspitzen. Geplant ist das für den kommenden Mittwoch (24. März).

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der auf einer Grundgesetzänderung bestanden hatte, wertete das Ergebnis als „Erfolg im Interesse der Langzeitarbeitslosen“. Die gefundene Lösung sei gut, urteilten Koch und sein Stellvertreter, Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), „sie sichert die Behandlung aus einem Guss“.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte: „Es ist gut für die Arbeitslosen in Deutschland, dass die Hängepartie um die Jobcenter endlich beendet werden kann.“ Den Arbeitslosen werde nun ein der „Spießrutenlauf zwischen den Ämtern“ erspart - „und die Jobcenter können sich wieder auf ihre zentrale Aufgabe konzentrieren: Die Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit“.

Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Einigung - insbesondere die Ausweitung der Optionskommunen. Das gebe auch weiteren Landkreisen und Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Betreuung der Arbeitslosen, sagte Präsident Hans Jörg Duppré. Die Bereitschaft bei den Kommunen dazu sei groß.

Skeptisch äußerte sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, sie sehe die Pläne „mit großer Sorge“. Die Gewerkschafterin warnte vor einer „Zersplitterung der bundesweiten Arbeitsmarktlandschaft“.

Linke-Parteivize Katja Kipping sprach von einer „Einigung auf dem Rücken der Betroffenen“. Der Ausbau der Optionskommunen sei „genau der falsche Weg“, sagte sie, „das Ergebnis wird ein Flickenteppich an Zuständigkeiten sein.“