Düsseldorf. .

Die NRW-Grünen sind mit ihrer Forderung nach einer Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn gescheitert. CDU und FDP lehnten den Antrag ab. In NRW würden mittlerweile Stundenlöhne von unter zwei Euro gezahlt, wettern die Grünen.

Die Grünen haben die schwarz-gelbe Landesregierung ohne Erfolg zu einer bundespolitischen Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn aufgefordert. Auch in NRW würden mittlerweile Stundenlöhne von unter zwei Euro gezahlt, sagte Grünen-Fraktionsvize Barbara Steffens am Dienstag im Düsseldorfer Landtag. Es wäre „zynisch“, dieser Entwicklung weiter zuzusehen.

CDU und FDP lehnten den Grünen-Antrag ab. Die Tarifparteien müssten über die Lohnfindung entscheiden. Der Staat könne allenfalls tarifliche Standards für allgemeinverbindlich erklären. Die SPD unterstützte die Grünen-Forderung. Ein Mindestlohn zählt zu den Streitthemen im Vorfeld der Landtagswahl am 9. Mai. Nach den Plänen der Grünen soll wie in Großbritannien fortlaufend eine unabhängige Kommission über die Lohnuntergrenzen entscheiden.

„Wir sind der Meinung, dass in der sozialen Marktwirtschaft die Tarifparteien über die Lohnhöhe in den einzelnen Branchen und Regionen befinden müssen“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Bei der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Branchenmindestlöhnen sei NRW führend. SPD und Grüne hätten zu ihrer Regierungszeit dagegen nichts zustande gebracht.

Linke-Abgeordnerter verlangt Mindestlohn von 10 Euro

Notwendig sei „Lohnabstand durch Lohnanstand“, sagte der SPD-Sozialexperte Günter Garbrecht. Gerade vor dem Hintergrund der polemischen Kritik von FDP-Chef Guido Westerwelle am Sozialstaat sei ein Mindestlohn per Gesetz dringend geboten. Ohne vernünftige Löhne lohne es sich nämlich nicht, eine Arbeit aufzunehmen. Menschen müssten von ihrem Arbeitseinkommen leben können.

Der FDP-Sozialexperte Stefan Romberg verteidigte Westerwelle. Der FDP-Bundesvorsitzende habe eine „notwendige Debatte“ darüber ausgelöst, dass der Sozialstaat „nicht zielgenau“ sei. Der Linke-Abgeordnete Rüdiger Sagel verlangte einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde. Der DGB tritt für ein Minimalsalär von 8,50 Euro in der Stunde ein.

Ein Mindestlohn für die rund 860 000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk wird unterdessen am Mittwoch in Kraft treten. Dies teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach der Veröffentlichung der Zweiten Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger mit.

Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen IG BAU und dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk am 29. Oktober vergangenen Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Der Mindestlohn beträgt für die Beschäftigten in der Innenreinigung künftig 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten. (ddp)