Berlin. .
Wenn Kinder ihre Eltern pflegen, bekommen sie lange nicht soviel Pflegegeld wir ein ambulanter, externer Dienst. Am teuersten kommen die Kassen weiterhin Heime zu stehen.
Etwa jeder dritte pflegebedürftige Mensch lebt im Heim, zwei Drittel werden zuhause gepflegt, meist von Angehörigen, sonst vom ambulanten Pflegedienst. Finanziellen Beistand gibt es von der Pflegeversicherung. Angehörige erhalten allerdings weit weniger Unterstützung als Heime oder ambulante Dienste.
Die Umsorgung im Heim wird mit monatlich 1023 Euro in der Pflegestufe I unterstützt. in Stufe II mit 1279 Euro und in Stufe III mit 1510 Euro. Für einen ambulanten Pflegedienst zahlt die Kasse in Stufe I 440 Euro als Sachleistung, in Stufe II 1040 und in Stufe III 1510 Euro. Übernehmen Angehörige die Betreuung, bekommen sie je nach Pflegestufe 225, 430 oder 685 Euro.
Sachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden, werden aber miteinander verrechnet. Wer zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung für den Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält noch 40 Prozent Pflegegeld.
Zusätzlich kann aber noch stationäre Tages- oder Nachtpflege beantragt werden. Auch sie gilt als Sachleistung, wird aber nicht auf das Pflegegeld angerechnet, solange sie 50 Prozent des Höchstbetrages nicht überschreitet, also etwa in Pflegestufe II 520 Euro. Der Sachleistungsanspruch steigt dann auf 150 Prozent. Auch Tagespflege und ambulante Pflege lassen sich kombinieren. Wer etwa den Pflegedienst zu 60 Prozent nutzt und die Tagespflege ebenfalls, erhält noch 30 Prozent Pflegegeld.
Familienmitglieder, die Angehörige umsorgen, können sich vom Arbeitgeber bis zu sechs Monate frei stellen lassen. In dieser gesetzlichen Pflegezeit erhalten sie jedoch keinen Lohn. Etwa jedes zehnte Unternehmen ermöglicht seinen Mitarbeitern eine bezahlte Auszeit, schätzt die Hans-Böckler-Stiftung.