Brüssel. .
Die FPD legt wegen der geplanten „Tagesschau“-App bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die ARD ein. Laut Medienberichten argumentiert Silvana Koch-Mehrin (FDP), die Internetanwendung verstoße gegen EU-Recht, weil sie im Gegensatz zu privaten Angeboten gebührenfinanziert ist.
Neuer Wirbel um die geplante «Tagesschau»-Applikation (App) der ARD. Auf Antrag der Vizepräsidentin des Europa-Parlaments, Silvana Koch-Mehrin (FDP), prüft die EU-Kommission, ob die Internetanwendung fürs Handy gegen EU-Recht verstößt, schreibt die «Bild»-Zeitung (Donnerstagausabe).
Vorwurf des unfairen Wettbewerbs
In einer Beschwerde bei EU-Kommissarin Neelie Kroes moniert Koch-Mehrin, die ARD könne einen solchen Dienst «offensichtlich nur deswegen kostenlos bereitstellen, weil sie durch obligatorische Rundfunkgebühren finanziert wird». Dagegen müssten private Anbieter «ein solches Angebot kostenpflichtig machen».
Aus ihrer Sicht nutze «die ARD ihr staatlich garantiertes Recht auf ein hohes Gebührenaufkommen aus, um sich gegenüber privaten Konkurrenten einen nicht gerechtfertigten Vorteil zu verschaffen», argumentiert Koch-Mehrin. (ddp)