Kiew.

Etappensieg für Julia Timoschenko: Das Verwaltungsgericht in Kiew hat das amtliche Endergebnis der ukrainischen Präsidentschaftswahl vom 7. Februar zunächst aufgehoben, bei der ihr Rivale Viktor Janukowitsch siegte. Eine endgültige Entscheidung soll nächste Woche fallen.

Zehn Tage nach der Präsidentschaftswahl in der Ukraine hat Julia Timoschenko einen ersten juristischen Erfolg bei der Anfechtung des Wahlergebnisses erzielt. Das Verwaltungsgericht in Kiew hob am Mittwoch das amtliche Ergebnis der Präsidentschaftswahl vorerst auf.

Die Richter urteilten, dass die Beschwerde Timoschenkos gegen die Gültigkeit der Stichwahl vom 7. Februar geprüft werden muss. Bis dahin ist die Erklärung der Zentralen Wahlkommission außer Kraft gesetzt, wonach der bisherige Oppositionsführer Viktor Janukowitsch die Wahl mit einem Vorsprung von 3,5 Prozentpunkten gewonnen hat. Das Gericht will bis Donnerstag nächster Woche über die Beschwerde der amtierenden Ministerpräsidentin entscheiden. An diesem Tag soll der neue Staatspräsident ins Amt eingeführt werden.

Timoschenkos Wahlkampfleiter fordert Verschiebung der Amtseinführung

Timoschenkos Wahlkampfleiter Alexander Turtschinow kündigte am Mittwoch einen Vorstoß im Parlament an, um die Zeremonie der Amtseinführung zu verschieben.Timoschenko übergab dem Gericht am Dienstag Dokumente, die ihren Vorwurf von Wahlbetrug bestätigen sollen. Gleichzeitig forderte sie eine vollständige Neuauszählung aller Stimmen. Internationale Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) haben die Wahl für frei und fair erklärt.

Die stellvertretende Vorsitzende von Janukowitschs Partei der Regionen, Anna German, bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als bloße Formalität. German sagte: „Dieses Verfahren kann das, was offensichtlich ist, nicht umkehren: Die Mehrheit der Ukrainer hat für Janukowitsch gestimmt. Die ganze Welt hat Janukowitschs Sieg anerkannt.“ Der Konfrontationskurs von Timoschenko könnte Janukowitsch veranlassen, nach seiner Vereidigung als Präsident auch eine vorgezogene Parlamentswahl anzusetzen, um die Mehrheitsverhältnisse in seinem Sinne zu verändern. (ap)