Berlin.

CDU und FDP wollen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Kohle-Kraftwerken erproben. Dazu gibt es jetzt einen Gesetzentwurf.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) haben sich auf einen Gesetzesentwurf zur Erprobung der CCS-Technologie verständigt. CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, zu deutsch „Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung“. Bei dieser Technik wird in Kohlekraftwerken entstandenes Treibhausgas nicht wie üblich in die Atmosphäre entlassen, sondern für den Transport und die unterirdische Speicherung weiterbehandelt.

Das Gesetz sieht eine Testphase vor, die mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnen soll. Mit einer Entscheidung über das Gesetz rechnen die beteiligten Ministerien Ende des Jahres. 2017 soll die Erprobungsphase ausgewertet werden.

Beschränkung auf Demonstrationsvorhaben

Zunächst ist die CCS-Speicherung auf Demonstrationsvorhaben beschränkt. Ob die Technologie später kommerziell genutzt werden kann, soll nach Ende der Erprobungsphase entschieden werden. Die jährliche Speicherkapazität an CO2 soll bundesweit acht Millionen Tonnen pro Jahr nicht überschreiten; Jeder Speicher darf maximal drei Tonnen Kohlendioxid jährlich aufnehmen. Betroffene Kommunen sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Eine Entscheidung über Standorte ist noch nicht gefallen. Bis Ende 2015 können Unternehmen Zulassungsanträge stellen.

Das Gesetz soll bis Ende des Jahres umgesetzt sein, anschließend soll mit der Erprobung begonnen werden. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. (ddp)