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Die Guantánamo-Häftlinge, die Deutschland in einigen Wochen aufnehmen will, dürfen sich wohl auch in ihrer neuen Heimat nicht völlig frei bewegen. Eventuell dürfen sie ihre Wohnorte in Hamburg und Rheinland-Pfalz nicht verlassen.

Mohammed T., ein Palästinenser, und Mahmut S. aus Syrien müssen damit rechnen, dass es ihnen ausländerrechtliche Auflagen erschweren werden, die jeweiligen künftigen Wohnorte in Hamburg und Rheinland-Pfalz zu verlassen. Eine Prüfung solcher Auflagen sei „schon vorher abgeklärt worden“, sagte gestern ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde dieser Zeitung. Die Forderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), die beiden Insassen des US-Lagers auf Kuba dürften bayerischen Boden nicht betreten, sei „nicht ganz überraschend“ gekommen. Herrmann hatte wörtlich verlangt: „Sie müssen da bleiben, wo sie aufgenommen wurden.“

Nach längerem Nachdenken haben sich Hamburg und Rheinland-Pfalz zu der Aufnahme der durch die Bush-Administration des Terrors verdächtigten Männer bereit erklärt, weil sie in einem speziellen Verhältnis entweder zum Terrorismus oder auch zu Amerika stehen.

Schlechtes Gewissen

Hamburg hat eine Art schlechtes Gewissen. Hier hatte die El-Kaida-Gruppe um Mohammed Atta die Terroranschläge des 11. September 2001 ungestört vorbereiten können. „Wir stehen deshalb in einer besonderen Pflicht, die USA zu unterstützen“, heißt es im Hansestadt-Senat.

Rheinland-Pfalz wiederum gilt als „größter Flugzeugträger der Amerikaner im Ausland“. Das Land profitiert davon wirtschaftlich und wird durch den Ausbau des Stützpunktes Ramstein eher eine noch größere Bedeutung als US-Basis für deren Auslandseinsätze erhalten. „Gründe, die in der Freundschaft zu den USA liegen“, seien genau so für die Entscheidung wichtig wie humanitäre Aspekte, sagte der Mainzer Innenminister Karl-Peter Bruch.

Entweder unschuldig oder geläutert

Wer von den beiden Ex-Häftlingen wohin kommt, ist noch unklar. Möglicherweise wird die Verteilung am Freitag entschieden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass von S. wie von T. keine Gefahr ausgeht und sie entweder unschuldig oder geläutert sind. In der Union wird diese grundsätzliche Unschuldsvermutung aber nicht überall geteilt. Das zeigen die Intervention des bayerischen Innenministers wie auch eine Äußerung des Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach. Bosbach hofft, „dass sich unsere Sicherheitsbedenken nicht bewahrheiten“.

Experten des Bundesinnenministeriums hatten im Frühjahr mit den Kandidaten gesprochen. Der 35-jährige S. war nach vorliegenden Informationen in Kabul verhaftet worden, weil er sich El Kaida anschließen wollte. In Guantánamo soll er dem Terror abgeschworen haben. Der 31-jährige Palästinenser T. war 2002 in Nordafghanistan gestellt worden, hatte von Anfang an erklärt, er habe nichts gegen Amerika. Dennoch wurde er unter Bush in Guantánamo inhaftiert.