Straßburg. .
Das SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Bankkundendaten an die USA kann fristgerecht zum 1. August in Kraft treten. Damit können die USA im Zuge der Terror-Bekämpfung die Daten von Millionen europäischer Bankkunden abrufen.
Trotz der Bedenken von Datenschützern hat das Europaparlament das umstrittene SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Bankkundendaten an die USA verabschiedet. Für die Übereinkunft stimmte am Donnerstag eine breite Mehrheit von 484 Abgeordneten; 109 Parlamentarier, vor allem Grüne und Linke, lehnten das Abkommen ab, zwölf enthielten sich. Damit haben die USA nun ab 1. August wieder Zugriff auf Millionen von Bankdaten europäischer Kunden. Deren Überprüfung soll im Rahmen des US-Programms zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erfolgen.
Das nach dem Finanzdienstleister SWIFT mit Sitz in Belgien benannte Abkommen gilt zunächst für fünf Jahre. Bis dahin will die EU ein eigenes Kontrollsystem erarbeiten, das die Vereinbarung mit Washington überflüssig machen soll. Scharfe Kritik an dem zwischen EU-Kommission und US-Regierung ausgehandelten Vertrag übte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. Das Abkommen greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei „alles andere als zufriedenstellend“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
Worauf zielt das SWIFT-Abkommen?
Das Abkommen ist nach dem belgischen Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) benannt. SWIFT wickelt täglich rund 15 Millionen Überweisungen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit ab. Die USA nutzten die Überweisungs-Daten von europäischen Privatbürgern und Unternehmen bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bis Ende 2009 im Rahmen ihres „Terrorist Finance Tracking Program“ (TFTP). Ziel ist, die Finanzquellen mutmaßlicher Attentäter trockenzulegen. Das neue Abkommen ist nötig, weil die Daten seit Jahresbeginn auf europäischen Servern lagern.
Wer ist im Visier der Fahnder?
Datenschützer warnen, dass theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der Terror-Fahnder geraten könnte, der wissentlich oder unwissentlich eine Überweisung über SWIFT abwickelt. Wenn der Deutsche Max Mustermann unter Terrorverdacht gerät, weil er Geld nach Pakistan überwiesen hat, übermittelt SWIFT im Paket alle Daten von Bürgern aus Mustermanns Region oder Land, die ebenfalls Geldgeschäfte mit Pakistan gemacht haben. Die US-Fahnder haben für eine Speicherdauer von fünf Jahren Zugriff auf den Absender einer Überweisung, den Empfänger, die Kontonummer, die Adresse und die Personalausweis-Nummer.
Was sagen die Kritiker?
Der europäische Datenschutz-Beauftragte Peter Hustinx nennt es eine „Blamage“, dass die EU die Massen-Übertragung von Bürgerdaten nicht verhindert hat. SWIFT macht dafür technische Probleme verantwortlich. Auch das Europaparlament war ursprünglich strikt gegen die Massen-Transfers. Nach dem jetzt besiegelten Kompromiss gilt das Abkommen zunächst nur für fünf Jahre. In dieser Zeit will die EU ein eigenes System zum Ausspähen von Bankdaten entwickeln, welches dieses Problem beheben soll. Hustinx hält dies aber für schwer umsetzbar.
Welche Verbesserungen hat die EU erreicht?
Bankkunden können erstmals bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung ihrer Angaben verlangen. Zudem kann ein EU-Bürger bei Verdacht auf Missbrauch eine Beschwerde bei den US-Behörden einlegen. Kritiker machen allerdings ein Fragezeichen hinter die Erfolgsaussichten. Generell ausgeschlossen vom Datenaustausch sind innereuropäische Zahlungen über die „Single Euro Payments Area“ (SEPA). Erkennbar sind sie an der internationalen BIC- und IBAN-Bankennummer. Wenn eine solche genutzt wird, bleiben die US-Terrorfahnder automatisch außen vor. (afp)