Frankfurt/Main. .
Die Einigung der schwarz-gelben Regierung zur Reform der Sicherungsverwahrung ist geplatzt. Die Pläne von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) seien für die Union nicht zustimmungsfähig, so Unionsfraktionsvize Günter Krings.
Knapp zwei Wochen nach einem Kabinettsbeschluss zur Sicherungsverwahrung von Straftätern gibt es in der Koalition erneut Streit. Das Ziel, einen möglichst lückenlosen Schutz vor gefährlichen Tätern zu gewährleisten, sei bisher nicht erreicht, sagte Unionsfraktionsvizechef Günter Krings der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Die Pläne der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung sind für die Union so nicht zustimmungsfähig, weil sie zu kurz greifen“, wurde Krings zitiert. Die Union will dem Bericht zufolge auch an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten, die nach einem Urteil während der Haftzeit angeordnet werden kann.
Fußfesseln für Kriminelle
Nach dem Konzept von CDU/CSU soll die Sicherungsverwahrung durch eine auf Therapie ausgerichtete „Sicherheitsunterbringung“ ersetzt werden, die durch ein eigenes Bundesgesetz neu eingeführt würde. Neben neuen Verfahrensregeln will die Union auch speziell besetzte Gerichte einrichten, die über den Freiheitsentzug zum Schutz der Allgemeinheit entscheiden sollen.
Die Hürden für eine nachträglich angeordnete Sicherheitsunterbringung sollen zudem herabgesetzt werden. Auch die Schwellen für Maßnahmen gegen gefährliche Heranwachsende und Jugendliche die Union dem Bericht zufolge senken.
Das Bundeskabinett beschloss im Juni Eckpunkte einer Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung. Damit reagierte die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, mit dem die deutsche Regelung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt wurde. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant unter anderem, entlassene Straftäter, die weiter gefährlich sind, mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. (apn)