Frankfurt (Oder). .

Der bekannte Rechtsextremist und NPD-Chef Udo Voigt muss sich dem Hausverbot eines Hotels beugen. Das hat das Landgericht Frankfurt/Oder am Dienstag entschieden. Das Gericht kommt zu dem Schluss: Ein Hotelier darf sich seine Gäste aussuchen. Voigt kündigte Berufung an.

NPD-Chef Udo Voigt (58) hat weiter Hausverbot in einem Wellness-Hotel im brandenburgischen Kurort Bad Saarow. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) wies am Dienstag die Klage des Vorsitzenden der rechtsextremistischen Partei gegen das Hotel auf Widerruf des Verbots ab. Der Hotelier sei im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der Partei befugt gewesen, den NPD-Vorsitzenden in Sorge um das Image des Hotels auszuschließen, hieß es zur Begründung des Urteils.

Nach Ansicht des Gerichts greift ein Hotelier mit einem Hausverbot zwar in das Persönlichkeitsrecht seines Gastes ein. Das ist jedoch nicht automatisch widerrechtlich, zumal der Hotelbetreiber das Hausrecht beanspruchen kann. Es gelte stets, die Umstände des Einzelfalls abzuwägen. Im vorliegenden Rechtsstreit sei der Hotelier jedenfalls im Recht gewesen.

Voigts können sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff „Weltanschauung“ als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu „Geschäften“ zu verschaffen, die ihnen „aus anerkennenswerten Gründen“ verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hotel will Gästen „ein tolerantes Umfeld bieten“

Voigt hatte für Dezember 2009 einen Wochenendaufenthalt in dem Hotel Esplanade am Ufer des Scharmützelsees gebucht. Noch vor Antritt der Reise erteilte ihm das Hotel im November per Post eine Absage. In dem Schreiben hieß es, die politische Überzeugung von Voigt sei mit dem Ziel des Hauses nicht zu vereinbaren, „jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten“.

Er sei froh, dass der Status quo weiter gelte, sagte Hoteldirektor Heinz Baumeister. Er fügte hinzu: „Wir möchten unseren Gästen ein tolerantes Umfeld bieten.“ Das, wofür Voigt politisch und inhaltlich stehe, lasse sich nur schwer mit dem Ziel vereinbaren, sich in einem Wellness-Hotel wohlzufühlen. In den vergangenen Wochen habe er sehr viele zustimmende Zuschriften von Gästen und anderen Menschen erhalten. Einer habe geschrieben, er würde sofort auschecken, wenn Voigt beim Frühstück am Nachbartisch säße.

Der NPD-Vorsitzende kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. „Es kann nicht sein, dass Leute diskriminiert werden wegen ihrer politischen Überzeugungen“, sagte Voigt. Er sei vorher mehrfach Gast in dem Hotel gewesen und „nie aufgefallen“.

Brandenburgs SPD-Generalsekretär Klaus Ness begrüßte das Urteil. Bei Demonstrationen stellten sich nicht nur immer mehr Bürger den Neonazis in den Weg, sondern es machten sich auch zunehmend mehr Geschäftsleute gegen Rechtsextremismus stark. (ddp/afp)