Hamburg.
Die Kandidatin der Linken für das Bundespräsidentenamt, Luc Jochimsen, bringt einen Generalstreik gegen das Sparpaket ins Gespräch. Zudem sagte sie, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei.
„Die DDR war ein Staat, der unverzeihliches Unrecht an seinen Bürgern begangen hat. Nach juristischer Definition war sie allerdings kein Unrechtsstaat“, sagte Jochimsen dem „Hamburger Abendblatt. Derartige Definitionen sollten „juristisch und staatsrechtlich haltbar“ sein, begründete Jochimsen. „Der Begriff Unrechtsstaat ist es nicht.“ Sie sei „jederzeit“ bereit, auch mit dem Präsidentschaftskandidaten von SPD und Grünen, Joachim Gauck, über das Unrecht der DDR zu reden. „Leider will Gauck nicht mit mir diskutieren“, sagte Jochimsen.
„Linke in NRW haben absolut demokratisches Grundverständnis“
Die Linken-Politikerin griff zudem die SPD und die Grünen in Nordrhein-Westfalen an, die die Linkspartei nach einem ersten Sondierungsgespräch als weder regierungs- noch koalitionsfähig bezeichnet hatten. „Es liegt nicht an uns, dass wir in NRW nicht regieren“, sagte Jochimsen. „SPD und Grüne haben für uns einen Gewissens-TÜV organisiert: Wie haltet ihr es mit der DDR? War sie ein Unrechtsstaat?“ Mit nordrhein-westfälischer Landespolitik habe diese Frage nichts zu tun. Die Linkspartei-Abgeordneten in NRW hätten ein „absolut demokratisches Grundverständnis“. Jochimsen sagte weiter: „SPD und Grüne haben sich in den Sondierungsgesprächen aufgeführt wie der Großinquisitor.“
Streik sollte kurzzeitig alles lahmlegen
Daneben regte Jochimsen einen Generalstreik gegen das Sparpaket der Bundesregierung an. „Wir müssen darüber diskutieren, welche Möglichkeiten die Bevölkerung hat, sich gegen das Sparpaket zur Wehr zu setzen.“ Ein solcher Streik würde „kurzzeitig alles lahmlegen - außer natürlich Einrichtungen wie Krankenhäuser, von denen das Leben der Bürger abhängt“, so Jochimsen. Dabei müssten aber auch die Konsequenzen eines politischen Streiks für die Schwachen bedacht werden.
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig. Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich in der Verfassung der Bundesrepublik verboten, sondern wurde durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen. (afp/ddp)