Düsseldorf. .

NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) fordert ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung: Gefährliche Täter könne man mit elektronischen Fußfesseln im Auge behalten. Der Europäische Menschengerichtshof hatte gegen eine unbefristete Sicherungsverwahrung geurteilt.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen eine unbefristete nachträgliche Sicherungsverwahrung fordert Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eine schnelle Reaktion des deutschen Gesetzgebers. „Wir brauchen unverzüglich eine Regelung, mit der die höchstmögliche Sicherheit der Bevölkerung vor weiterhin gefährlichen Straftätern geschaffen wird“, sagte die Ministerin am Mittwoch in Düsseldorf.

Wenn infolge des Straßburger Urteils hierzulande Straftäter freigelassen werden müssten, von denen erwiesenermaßen eine Gefahr ausgehe, dann müsse man „wenigstens die Möglichkeit haben, diese Täter effektiv zu überwachen und die Bevölkerung zu schützen“, so Müller-Piepenkötter. „Ich denke in diesem Zusammenhang vor allem an die Möglichkeit, die Betroffenen über eine elektronische Fußfessel möglichst lückenlos im Auge behalten zu können“, sagte die Ministerin.

In Nordrhein-Westfalen werde jetzt ermittelt, welche Fälle für eine Überprüfung in Betracht kommen. Für das laufende Jahr sei mit bis zu 30 Fällen zu rechnen.

Der EGMR hatte im Dezember 2009 ein am Dienstag rechtskräftig gewordenes Urteil gefällt. Danach ist eine rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung unzulässig ist. Die Justizministerkonferenz wird Ende Juni in Hamburg über eine Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung beraten.