Düsseldorf.
Die mutmaßlichen Sauerland-Terroristen sollen zu hohen Haftstrafen verdonnert werden. Das fordert die Bundesanwaltschaft. Der deutsche Konvertit Daniel Schneider soll am härtesten bestraft werden, mit 13 Jahren Gefängnis. Strafmildernd wirken aber die Geständnisse der Angeklagten.
Im Prozess um die Attentatspläne der mutmaßlichen Sauerland-Terroristen hat die Bundesanwaltschaft hohe Haftstrafen zwischen 13 und elfeinhalb Jahren für die drei Hauptangeklagten gefordert. Ein vierter Angeklagter solle für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter, beantragten die Ankläger am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Bei der Tatplanung sei eine abgrundtiefe „Menschenverachtung“ der Islamisten deutlich geworden.
Als „erheblich strafmildernd“ wertete die Bundesanwaltschaft die umfassenden Geständnisse der mutmaßlichen Terroristen. „Ohne Ihre Einlassung hätte ich deutlich mehr beantragt“, sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann zum Abschluss seines Plädoyers an die Angeklagten gewandt, darunter die beiden deutschen Konvertiten Daniel Schneider und Fritz Gelowicz.
Das Quartett hatte gestanden, im Auftrag der Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union (IJU) mindestens drei verheerende Autobombenanschläge auf US-Bürger und US-Einrichtungen in Deutschland vorbereitet beziehungsweise bei der Vorbereitung geholfen zu haben. Deshalb müssten sie unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung der IJU und Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens verurteilt werden, forderten die Ankläger.
„Sie wollten auch Zivilisten töten“
Ungeachtet ihrer Geständnisse vor Gericht müssten sich die zwischen 24 und 31 Jahre alten Angeklagten ein „abscheuliches Kalkül“ bei ihren Planungen für ein „Blutbad“ vorwerfen lassen, sagte der Bundesanwalt. Bei den geplanten Attentaten auf von US-Soldaten besuchte Diskotheken hätte es zahlreiche Tote und Schwerverletzte geben können. Als Motiv der Islamisten nannte Brinkmann deren Hass auf US-Soldaten unter anderem wegen des Irak-Krieges. „Sie wollten auch Zivilisten töten. Das war ihnen Recht“, sagte der Ankläger.
Die drei Hauptangeklagten in dem Düsseldorfer Prozess waren nach monatelanger Observierung am 4. September 2007 von Elitepolizisten der GSG 9 in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschlehdorn festgenommen worden. Dabei soll der heute 24-jährige Schneider während eines Fluchtversuchs einem Polizisten die Dienstwaffe entrissen und daraus einen Schuss abgefeuert haben. Durch das Projektil wurde niemand verletzt. In ihrem Plädoyer wertete die Bundesanwaltschaft die Schussabgabe als Mordversuch und beantragte 13 Jahre Haft für den gebürtigen Saarländer.
Anschlag sollte Parlament unter Druck setzen
Für den in München geborenen Gelowicz (30) forderte die Anklage zwölfeinhalb Jahre Haft, für den 31-jährigen türkischen Staatsbürger Adem Yilmaz elfeinhalb Jahre. Die gut neunmonatige Beweisaufnahme habe ergeben, dass sich die drei Hauptangeklagten neben der IJU-Mitgliedschaft unter anderem auch der Verabredung zum Mord schuldig gemacht hätten. Für den 24-jährigen eingebürgerten Türken Atilla Selek beantragte die Anklage fünfeinhalb Jahre Haft wegen Unterstützung der IJU und der Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen. Er soll den drei Hauptangeklagten aus der Türkei die Zünder für den Bombenbau beschafft haben.
Die Bundesanwaltschaft sah es zudem als erwiesen an, dass die Sauerland-Gruppe mit den geplanten Anschlägen Einfluss auf die damals anstehende Bundestagsentscheidung über die Verlängerung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr nehmen wollte. Durch die Attentate habe „massiver Druck“ auf das Parlament ausgeübt werden sollen, das Mandat nicht zu verlängern. Damit hätten sich die drei Hauptangeklagten auch der „Nötigung eines Verfassungsorgans“ schuldig gemacht. Das Urteil im Sauerland-Prozess soll am 4. März fallen. (afp)