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Mit zwei Milliarden Euro wollen sich die Abnehmerländer inklusive Deutschland an den Mehrkosten für den Militärtransporter A400M beteiligen. Dabei ist schon die Forderung des Herstellers EADS ein Skandal. Nun wird wieder ein „Großer“ unterstützt, während kleine Betriebe keine Staatshilfen erhalten.
Dass eine Kostenkalkulation nicht immer zu 100 Prozent aufgehen kann, dürfte keinen Betriebswirtschaftler überraschen. Dass sich aber ein Konzern um satte 5,2 Milliarden Euro verkalkuliert, ist trotz unvorhersehbarer Faktoren nicht nachvollziehbar. Nun feilschen der Airbus-Mutterkonzern EADS und die sieben Abnehmerländer (darunter Deutschland und Frankreich) über die explodierten Preise für den Militärtransporter A400M.
EADS fordert bekanntlich, dass die Käufer einen Großteil der Mehrkosten übernehmen – und Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg verkündete am Mittwoch, dass die Abnehmernationen zusätzliche zwei Milliarden Euro an Leistungen einbringen wollen. Dabei ist aus kaufmännischer Sicht allein schon die Forderung nach einer Beteiligung unverschämt.
Zeche für Fehlkalkulation zahlt in der Regel nicht der Auftraggeber
Ein Beispiel: Helmut R. (Name geändert) arbeitet seit 40 Jahren in der Maschinenbau-Branche. In einem kleinen mittelständischen Betrieb im Ruhrgebiet ist er für den Verkauf zuständig. Der Fachmann kalkuliert die eigenen Produktionskosten sowie die nötige Gewinnspanne – aus diesen Fakten stellt er ein Angebot zusammen und wirbt um Aufträge.
Wenn Helmut R. einen Auftrag für seine Firma annimmt und sich dabei verkalkuliert, muss seine Firma für die zusätzlichen Kosten gerade stehen. Da kann nicht auf einmal die Rechnung für die Abnehmer erhöht werden. Besonders brisant: In dem Fall Airbus wäre es letztlich wohl der Steuerzahler, der für die Zeche aufkommt, falls sich die Bundesregierung tatsächlich an den Mehrkosten beteiligt – auch wenn Guttenberg betont, dass dem Bund keine zusätzlichen Kosten außerhalb des Vertrages mit EADS entstehen würden.
Vertragsstrafen bei Nicht-Einhaltung des Fertigungstermins
Wäre eine solche Fehlplanung wie bei dem Militärtransporter einem mittelständischen Unternehmen unterlaufen, würden die Chancen auf eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber äußerst schlecht stehen. „Die würden mir erst einen Vogel zeigen und dann den bestehenden Vertrag unter die Nase halten, den ich zu erfüllen habe“, sagt Helmut R.
Allein schon die um drei Jahre verzögerte Auslieferung wegen technischer Probleme hätte normalerweise gravierende Folgen. Saftige Vertragsstrafen bei Nicht-Einhaltung eines Fertigungstermins gehören zum Alltag in der Maschinenbau-Branche.
Deshalb wäre die Bundesregierung gut beraten gewesen, an ihrer harten Linie festzuhalten. Jetzt wird sich der Bund abermals den Zorn des Mittelstandes zuziehen. Hier schwelt schon länger der Vorwurf, dass große Unternehmen in Krisenzeiten stets auf Staatshilfen bauen können, während kleine Firmen bei dringend notwendigen Krediten von den Banken abgewiesen werden und deshalb vor der Insolvenz stehen. (mit Material von ddp)