Karlsruhe. .
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines Kurden in die Türkei gestoppt. Dem mutmaßlichen PKK-Funktionär droht nun lebenslange Haft bis zum Tod. Dem Mann wird vorgeworfen, in der Türkei einen Bombenanschlag auf einen Provinzgouverneur angeordnet zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines Kurden in die Türkei gestoppt. Nach der am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung droht dem mutmaßlichen Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in der Türkei eine erschwerte lebenslange Haft bis zum Tod. Allenfalls bei einer lebensbedrohlichen Krankheit könne eine Haftentlassung auf dem Gnadenweg erfolgen.
Solche Bedingungen seien mit den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung nicht vereinbar und verstießen gegen die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht, entschied die Kammer. Die drei zuständigen Karlsruher Verfassungsrichter gaben damit der Verfassungsbeschwerde des Kurden statt und wiesen den Fall an das Oberlandesgericht Hamm zurück.
Haftbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt
Ein türkisches Schwurgericht hatte die Bundesrepublik um die Auslieferung des Kurden ersucht. Ihm wird vorgeworfen, in der Türkei einen Bombenanschlag auf einen Provinzgouverneur angeordnet zu haben. Der in Deutschland lebende Beschuldigte wurde im April 2009 in Auslieferungshaft genommen, im September stimmte das OLG Hamm seiner Auslieferung zu. Auf die Verfassungsbeschwerde des Kurden entschied das Bundesverfassungsgericht, das OLG habe die Haftbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Das deutsche Gericht dürfe sich nicht der Einsicht verschließen, dass die erschwerte lebenslange Haft in der Türkei dem Verurteilten günstigstenfalls ein Sterben in Freiheit ermögliche, so die Kammer. Das OLG Hamm muss die Auslieferung nun erneut prüfen. (AP)