Berlin. .

Hätte der Milliardär August von Finck Anfang 2000 sein Füllhorn so üppig über der FDP ausgeschüttet wie neulich, es wäre wohl nicht bekannt geworden. Erst als Konsequenz aus der CDU-Spendenaffäre 2002 wurde das Parteiengesetz geändert.

Seither müssen Gaben an eine Partei, die 50 000 Euro überschreiten, der Bundestagsverwaltung angezeigt und veröffentlicht werden. Im Internet kann man unter http://www.­bundestag.de/bundestag/aufgaben/weitereaufgaben/parteienfinanzierung/ nachvollziehen, welche Parteien in der jüngeren Vergangenheit welche Groß-Gönner hatten.

Zwischenfazit: Die CDU kommt am besten weg. Kritische Stimmen wie der Parteispenden-Experte Ulrich von Alemann oder die Organisation Transparency International werben für eine Deckelung der Spendenhöhe – die Tendenz beim Limit geht zu 50 000 Euro. Begründung: Bei Zuwendungen oberhalb von 100 000 Euro ergebe sich immer ein „Geschmäckle“ – unabhängig davon, ob die Spende nach gültiger Rechtslage ordnungsgemäß veröffentlicht worden sei. Einfach macht es sich die Linkspartei, die keine nennenswerten Firmenspenden erhält. Sie verweist auf Frankreich, wo Spenden von Unternehmen an Parteien verboten sind. Parteichef Lafontaine forderte 2009 ein Verbot auch in Deutschland: „Wir brauchen keine Demokratie der gekauften Parteien.“

Der Kölner Soziologe Martin Höpner hat 2009 ermittelt, was die Parteien im Wahljahr 2005 an Spenden aus Unternehmen und Verbänden einnahmen: 27,5 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2005 finanzierte sich die FDP zu 44 Prozent aus Spenden, die SPD zu neun Prozent.