Hamm. .

Das Oberlandesgericht Hamm hat das Land NRW zu 700.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Grund ist ein Rechtsstreit, der bereits 1984 seinen Anfang nahm - aber auch fast 18 Jahre später noch nicht entschieden worden war. Ob er nun sein Ende nimmt, ist indes offen.

Fast 18 Jahre Prozessdauer sind in einem Zivilverfahren zu lang. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm in einem Rechtsstreit befunden, der durch eine unbezahlte Rechnung aus dem Jahr 1984 ausgelöst wurde. Sie verurteilten das Land Nordrhein-Westfalen wegen überlanger Verfahrensdauer zu einen Schadenersatz in Höhe von rund 700.000 Euro.

In seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung betonte der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts, die mit der Bearbeitung des Prozesses befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich um die Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen. Für diesen Fehler müsse das Land nun haften.

In dem bereits 1984 angestrengten Zivilprozess ging es um die Bezahlung einer Rechnung für Transportleistungen. Doch war das Verfahren noch nicht entschieden, als knapp 18 Jahre später am 1. Februar 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Transportfirma erhielt deshalb nur noch einen Teil ihrer Forderungen aus der Konkursmasse erstattet.

Revision zugelassen

Das Unternehmen zog deshalb noch einmal vor Gericht und forderte vom Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Zwar scheiterte sie in erster Instanz. Gut 25 Jahre nach dem Beginn des Rechtsstreits hob das Oberlandesgericht Hamm diese Entscheidung nun aber auf und billigte dem Unternehmen zumindest 700.000 Euro zu. Nach Auffassung des Senats besteht ein Amtshaftungsanspruch. Denn durch die festgestellte Verfahrensverzögerung von 34 Monaten sei ein Schaden entstanden, der allerdings erheblich hinter den Berechnungen des Klägers zurückbleibe.

Allerdings muss auch dies noch nicht das Ende des Rechtsstreits bedeuten. Denn das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ Revision zum Bundesgerichtshof zu. (apn)

(Aktenzeichen: OLG Hamm 11 U 27/06)