Berlin. Die Große Koalition plant offenbar, das neue Waffengesetz per Eilverfahren durch den Bundestag zu bringen und so noch vor der Wahl zu beschließen. Medienberichten zufolge steht das Verbot von Paintball-Spielen wegen Widerstands in den Fraktionen von SPD und CDU doch wieder auf der Kippe.
Die geplanten Änderungen des Waffenrechts sorgen weiter für kontroverse Diskussionen. Die große Koalition plant einem Medienbericht zufolge, das Waffengesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu bringen. Wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am Mittwoch sagte, soll das Gesetz über einen Änderungsantrag an das schon laufende Verfahren zum Sprengstoffgesetz gekoppelt werden.
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Bosbach hält die Ankoppelung für notwendig, «damit wir das Waffengesetz noch in dieser Wahlperiode beschließen können. Sonst würde es ein Jahr dauern.» Bei der Opposition stößt das Vorhaben auf Empörung, weil durch die Ankoppelung die erste Lesung komplett entfallen würde. FDP-Innenexperte Max Stadler sagte: «Eine so wichtige Materie wie das Waffengesetz darf nicht mit Verfahrenstricks im Eilgang geklärt werden. Das ist ein Unding.»
Höhere Altersgrenzen
Das geplante Verbot von Paintball-Spielen wird im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts indes offenbar doch nicht umgesetzt. In den Bundestags-Fraktionen von Union und SPD rege sich Widerstand gegen das Vorhaben, Spiele, in denen das Töten mit Hilfe von schusswaffenähnlichen Geräten simuliert wird, mit Bußgeldern zu ahnden, berichtet die «Berliner Zeitung». Nach Informationen der Zeitung plant die Koalition inzwischen, das Verbot nicht mehr in das Gesetz aufzunehmen. Vielmehr sollten schärfere Regelungen, etwa durch höhere Altersgrenzen, geprüft werden.
Der Vorsitzende des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Hardy Schober, nannte die geplanten Änderungen des Waffenrechts «Kosmetik». «Die wollen jetzt vor den Wahlen niemanden vergrätzen», sagte er. Zudem seien Kontrollen «allein von der Manpower gar nicht durchführbar». Gefordert werde daher ein generelles Verbot großkalibriger Waffen und ein Verbot von Faustfeuerwaffen in privaten Haushalten. In Vereinen müssten die Schützen ihre Waffen einschließen.
CSU-Landesgruppe signalisiert Zustimmung
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hartmut Koschyk, signalisierte die Zustimmung zu den Gesetzesplänen. Zuvor hatte die CSU die Pläne über verdachtsunabhängige Kontrollen in den Wohnungen von Waffenbesitzern noch wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte kritisiert.
Nachdem nun aber die Behörden doch nicht das Recht erhalten sollen, gegen den Willen der Waffenbesitzer in die Wohnungen einzudringen, sagte Koschyk: «Dem Grundrecht auf Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung wird nun Rechnung getragen, was uns sehr wichtig war.» Weigere sich der Waffenbesitzer aber ohne ersichtlichen Grund, die Aufbewahrung seiner Waffen und Munition zu zeigen, verletze er seine Mitwirkungspflicht. Das könne zum Entzug des Waffenscheins führen, so Koschyk.
Kritik vom Städte- und Gemeindebund
Auch Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) begrüßte, dass die Koalition bei den Kontrollen nachgebessert habe. «Unangemeldete Kontrollen müssen rechtsstaatlich einwandfrei geregelt sein», sagte Bouffier. Das sei nun gelungen. Der Gesetzentwurf muss auch die Zustimmung der Bundesländer finden.
Nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sind die Kommunen derzeit nicht in der Lage, die von der Koalition beschlossenen schärferen Kontrollen von Waffenbesitzern umzusetzen. «Die zuständigen Behörden müssen deutlich aufgestockt werden, um eine effektive Kontrolle von Sportschützen und Jägern zu gewährleisten«, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Mit dem heutigen Personal in den Kommunen sei das nicht zu schaffen. (ddp)