Berlin. Kurzarbeitergeld soll künftig 24 Monate gezahlt werden können. Darauf einigte sich das Bundeskabinett. Bislang können Firmen maximal für 18 Monate Kurzarbeit anmelden. Doch trotz massiver Kurzarbeit schlägt die Wirtschaftskrise immer stärker auf den Arbeitsmarkt durch.

Das Kurzarbeitergeld wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies hat am Mittwoch die Bundesregierung in Berlin beschlossen, wie eine Sprecherin von Arbeitsminister Olaf Scholz sagte. Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter ab dem siebten Monat voll erstattet.

Die Verlängerung können auch Betriebe in Anspruch nehmen, die ihrer Belegschaft wegen der scharfen Rezession bereits Kurzarbeit verordnet haben.

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die Produktion ohne Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Bei Genehmigung zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld (Kug). Die Zahl der Anträge hat sich wegen der Konjunkturkrise deutlich erhöht.

Erwerbstätigenzahl sinkt rapide

Trotz Kurzarbeit schlägt die Wirtschaftskrise immer stärker auf den Arbeitsmarkt durch. Zum ersten Mal seit drei Quartalen fiel die Zahl der Erwerbstätigen zu Jahresbeginn wieder unter die 40-Millionen-Grenze. In den ersten drei Monaten hatten rund 39,9 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch weiter mitteilte, sank die Zahl gegenüber dem letzten Quartal 2008 damit um 2,2 Prozent oder 905.000 Personen. Der vermehrte Rückgriff der Unternehmen auf Kurzarbeit habe noch abmildernd gewirkt, erklärten die Statistiker.

Der Rückgang der Erwerbstätigkeit im ersten Quartal eines Jahres sei zwar üblich. Zu Beginn dieses Jahres war das Minus laut Bundesamt jedoch deutlich größer als im Durchschnitt der entsprechenden Quartale der Jahre 2007 und 2008 (minus 525.000 oder minus 1,3 Prozent). Auch damals wurde die Erwerbstätigkeit in den Wintermonaten von dem Ende 2006 eingeführten Saisonkurzarbeitergeld zusätzlich gestützt. (ap)