Kiel. Eine Landtagswahl, die am Grünen Tisch entschieden wird - vom Landeswahlausschuss oder vom Landesverfassungsgericht? "Das kann nicht angehen", sagt SSW-Spitzenkandidatin Anke Spoorendonk - deshalb will sich der Südschleswigsche Wählerverband für eine Änderung des Wahlrechts starkmachen.





In der Diskussion um Überhang- und Ausgleichsmandate in Schleswig-Holstein dringt der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) auf eine Änderung des Wahlrechts in der kommenden Legislaturperiode. «Aus unserer Sicht kann es nicht angehen, dass eine so hochbrisante Frage vom Landeswahlausschuss oder einem Gericht entschieden wird», sagte SSW-Spitzenkandidatin Anke Spoorendonk am Montag in Kiel. Sie setze vor der nächsten Sitzung des Landeswahlausschusses auf entsprechende Signale zu einer Wahlrechts-Änderung der anderen Fraktionen. Eine nachträgliche Veränderung der Sitzverteilung durch den Ausschuss sei in der Öffentlichkeit «nicht vermittelbar».

Mehrheit von CDU und FDP beruht nur auf Überhangmandaten

Hintergrund ist, dass CDU und FDP im neuen Kieler Landtag nur dank mehrerer Überhang-Mandate der Union über eine Drei-Stimmen-Mehrheit verfügen. Beide Parteien erhielten gemeinsam nur 46,4 Prozent der Zweitstimmen, stellen aber zusammen 49 der insgesamt 95 Abgeordneten im Landtag. Die Union hatte 34 der 40 Wahlkreise gewonnen und erhielt nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis elf Überhangmandate. Die anderen Parteien erhielten insgesamt 15 Ausgleichsmandate. SPD, Grüne, Linke und der SSW verfügen zusammen über 46 Parlamentarier.

Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Zahl der Ausgleichsmandate berechnet wird. Bei einer anderen Auslegung hätte Schwarz-Gelb keine parlamentarische Mehrheit. Die erstmals in den Landtag gewählte Linke hat bereits angekündigt, sich die Einschaltung des Landesverfassungsgerichts vorzubehalten, sollte der Ausschuss das Ergebnis der Landeswahlleiterin bestätigen. (ddp)