Kiel. Nach den Stimmenanteilen aufgrund der Zweitstimme gibt es für CDU und FDP keine Mehrheit in Schleswig-Holstein. Doch mit den elf Überhangmandaten der Union wird eine schwarz-gelbe Landesregierung möglich. Diese Berechnung der Parlamentssitze ist umstritten, die Grünen fordern Änderungen.

Nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein können CDU und FDP nur dank der Überhangmandate für die Union eine neue Landesregierung bilden. Nach seinen Stimmenanteilen hätte das schwarz-gelbe Bündnisse dagegen keine Mehrheit. Die Berechnung der Parlamentssitze, in die neben den Überhang- auch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien einfließen, ist allerdings umstritten.

Der Kieler Landtag besteht eigentlich nur aus 69 Abgeordneten. Nach den Stimmenanteilen aufgrund der Zweitstimme würden die CDU mit 23 sowie die FDP mit elf Sitzen im Parlament gemeinsam über 34 Sitze verfügen. Damit hätte das schwarz-gelbe Bündnis eine Stimme weniger als SPD, Grüne, Linke und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die zusammen 35 Sitze kämen.

CDU gewinnt 34 Wahlkreise direkt

Die CDU gewann allerdings von 40 Wahlkreisen 34 direkt und kommt damit auf elf Überhangmandate. Nach dem schleswig-holsteinischen Wahlrecht werden deshalb weitere Mandate an die anderen Parteien vergeben. Nach den Berechnungen der Landeswahlleiterin bekommt die SPD sechs Ausgleichsmandate, die FDP vier, die Grünen drei, die Linken und der SSW jeweils eins. Damit besteht der Landtag insgesamt aus 95 Abgeordneten. CDU und FDP kommen dabei auf eine Mehrheit von 49 Sitzen im Vergleich zu 46 Sitzen für die vier anderen Parteien.

Die Berechnung der Ausgleichsmandate ist allerdings umstritten. Die von der Landeswahlleiterin verkündete Sitzverteilung wird daher auch Thema des Landeswahlausschusses sein, der in den kommenden Tagen zusammenkommt. Die Grünen in Schleswig-Holstein forderten bereits Änderungen im Wahlgesetz. (AFP)

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