Düsseldorf. Das milliardenschwere Startchancen-Programm für 900 Brennpunktschulen in NRW fordert kommunalen Eigenanteil. Anmeldefrist läuft ab.

Das milliardenschwere „Startchancen-Programm“ von Bund und Ländern zur Unterstützung benachteiligter Schulen ist für die betroffenen Städte nicht zum Nulltarif zu haben. Zumindest das Investitionsbudget „für eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur“ sei an einen kommunalen Eigenanteil von 30 Prozent gekoppelt, stellte das NRW-Schulministerium auf Anfrage noch einmal klar.

Die Regelung gelte bundesweit und fuße auf Artikel 104c Grundgesetz. Die Forderung nach einem Eigenanteil greift damit unabhängig von der lokalen Haushaltslage. Die Finanzierungsmodalitäten seien den Städten auch in mehreren Gesprächen immer klar kommuniziert worden, so das Schulministerium.

Startchancen-Programm: Ohnehin vorgesehene Investitionen werden angerechnet

NRW habe sich dafür eingesetzt, dass ohnehin vorgesehene Schulinvestitionen beim Eigenanteil angerechnet werden können. Ursprünglich sollte es gerade nicht darum gehen, dass Kommunen ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen vom Bund mitfinanzieren lassen. Es sollte in den Startchancen-Schulen vielmehr eine besonders attraktive Lernumgebung geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der kommunalen Finanzkrise in NRW erschien das jedoch unrealistisch. Bis Ende der Woche müssen betroffene Städte dem Land mitteilen, ob sie am „Startchancen-Programm“ teilnehmen wollen.

Das Förderprogramm läuft über zehn Jahre und soll gezielt Brennpunktschulen in benachteiligten Vierteln und Kinder aus bildungsfernen Verhältnissen stärken. NRW erhält aus dem Bundestopf rund 2,3 Milliarden Euro und investiert selbst Landesmittel bis zu demselben Umfang in mehr als 900 Schulen. Wieviel Geld jede einzelne Schule erhält, steht noch nicht fest.

Einmal in zehn Jahren müssen Kommunen in ihre Schulen investieren

Die Auswahl der Schulen, die profitieren werden, erfolgt nach dem neuen Sozialindex. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat zunächst 400 Schulen „eingeladen“, ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 an dem Programm teilzunehmen. Städte und Kreise als Schulträger sollen bis 10. Mai erklären, ob sie mitmachen wollen. Feller hatte zuletzt die Bedeutung des Programms betont, „um dabei zu helfen, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln“. Weitere rund 520 NRW-Schulen sollen im Sommer 2025 folgen.

Das „Startchancen-Programm“ umfasst drei Säulen. Neben dem Investitionsbudget für die Ausstattung, das an den kommunalen Eigenanteil gekoppelt ist, gibt es noch Mittel für „Personal“ (Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams) und „Chancen“ (Beratung der Schulen). Die Inanspruchnahme von Mitteln aus den Töpfen „Personal“ und „Chancen“ ist zwar unabhängig von der Beantragung von Investitionsmitteln mit Co-Finanzierungszwang. Doch in den teilnehmenden Schulen muss zumindest einmal in der zehnjährigen Programmlaufzeit auch investiert werden.