Düsseldorf. Ein Jahr nach der Fristverlängerung zieht das NRW-Finanzministerium Bilanz. Viele Hausbesitzer fragen sich: Wie teuer wird es 2025?

Ein Jahr nach der Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung kämpfen in Nordrhein-Westfalen offenbar noch immer Hunderttausende Haus- und Grundbesitzer mit der Bürokratie. Wie NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion einräumte, fehlen weiterhin fast 430.000 Grundsteuer-Erklärungen. Die Fehlquote lag Ende Januar bei 6,4 Prozent von rund 6,7 Millionen Liegenschaften.

Landesweit sind zudem inzwischen fast 1,4 Millionen Einsprüche gegen die Neuberechnung der Grundsteuer eingegangen. Bis Ende Januar waren an den NRW-Gerichten bereits 30 Klagen anhängig. Auch die Finanzverwaltung selbst arbeitet weiter auf Hochtouren: Etwa jede zweite Erklärung ist laut Ministeriumsstatistik unvollständig oder fehlerhaft und muss von den Finanzbeamten nachbearbeitet werden. Wer die Erklärung gar nicht erst abgibt, riskiert zunächst eine unvorteilhafte Schätzung und muss sich trotzdem später noch erklären.

Im Laufe des Jahres erfahren Immobilienbesitzer in NRW die Grundsteuer ab 2025

„Der explodierende Widerstand in der Mitte unserer Gesellschaft gegen die neue Grundsteuer erreicht historische Negativrekorde. Wir brauchen jetzt Maßnahmen, die die Komplexität reduzieren und die Akzeptanz verbessern“, forderte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel.

Im Laufe des Jahres werden Immobilienbesitzer erfahren, welche Grundsteuer sie ab 1. Januar 2025 bezahlen müssen. Inzwischen zeichnet sich in immer mehr Städten ab, dass es zu einer massiven Lastenverschiebung zu Ungunsten von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern kommen wird. Auch Mieter sind betroffen, da eine Erhöhung auf die Nebenkosten umgelegt werden kann. Witzel erwartet vom Land Abhilfe: „Strittige Berechnungsfaktoren sollten entfallen und zugleich die Kostenexplosion bei Wohnimmobilien abgemildert werden.“

NRW lehnte Bundesmodell zur Grundsteuerberechnung ab, entwickelte aber kein eigenes

Seit das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken 2018 für unzulässig erklärt hat, wird in NRW über eine neue Berechnungsmethode gestritten. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte 2019 im Bundesrat zwar das neue Bundesmodell abgelehnt, aber in der Folge nie ein eigenes entwickelt. So war absehbar, dass Wohnimmobilien aufgrund ihrer Lage und Wertentwicklung deutlich höher eingestuft werden müssen als Lagerhallen oder Fabrikgebäude.

Den Städten, die auf die Einnahmequelle angewiesen sind, war „Aufkommensneutralität“ zugesagt worden. Das heißt: Für die einen Grundbesitzer wird es teurer, für die anderen billiger, das Gesamtaufkommen bleibt gleich. Das Land will im Sommer einen „aufkommensneutralen Hebesatz“ für jede einzelne Stadt veröffentlichen, sich ansonsten aber nicht in das kommunale Hebesatzrecht einmischen. Witzel warnt vor einer „Kostenlawine“ und zahlreichen Einsprüchen zum Jahreswechsel: „CDU und Grüne müssen endlich einlenken und noch größeren Schaden abwenden.“